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Post: Inhaltsgleiche Rechnungen keine Infopost

Die Bundesnetzagentur fordert die Deutsche Post AG auf, bis zum 31. Dezember 2012 die Geschäftsbedingungen für ihr Produkt 'Adressierte Werbesendungen: Infopost und Infobrief National' für den Bereich der Rechnungen zu ändern. Die Bundesnetzagentur hatte zuvor die Behandlung von inhaltsgleichen Rechnungen und Punktestandsmitteilungen von Kundenkartenkonten als 'Infopost' überprüft.
 
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vg 03.05.2012