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Verband: Werbeverbot in öffentlich-rechtlichen Sendern schadet

„Ein Werbeverbot in öffentlich-rechtlichen Sendern schadet Wirtschaft und Gesellschaft gleichermaßen. Werbenden Unternehmen wird wissentlich der gezielte Zugang zu interessierten Bevölkerungskreisen verwehrt, regionale Ereignisse verlieren an Resonanz und die kulturelle Vielfalt leidet darunter“, sagt Franz-Peter Falke, Präsident Markenverband e.V., und reagiert damit auf den Wunsch der privaten Radiosender, die Hörfunk-Werbung bei den ARD-Sendern künftig auf 60 Minuten pro Tag zu reduzieren. Zusätzlich soll die Werbung, so die Besprebungen der Privatsender, auf ein Programm pro Sender beschränkt werden.

Uwe Becker, Vorsitzender der Organisation Werbetreibende im Markenverband (OWM), meint dazu: „Eine große Mehrheit der Zuschauer akzeptiert Werbung und Sponsoring. Mit dem Erhalt oder einem geringen Ausbau der Werbemöglichkeiten in ARD und ZDF könnten die Rundfunkgebühren langfristig stabil gehalten werden, vielleicht sogar sinken - eine Entlastung der Bürger, die schnell und direkt ankommt.“

Die erneute Diskussion über die Beschränkung von Werbung in öffentlich-rechtlichen Sendern missachte in ihrer Konsequenz den Wunsch der Gebührenzahler nach nicht weiter steigenden Gebühren, verwehre den werbenden Unternehmen den Zugang zu großen Bevölkerungsschichten, nehme eine Gefährdung der kulturellen Vielfalt in Kauf und stärke die oligopolistischen Angebotsstrukturen im deutschen TV- und Rundfunkwerbemarkt. Im Interesse der Bürger, der Unternehmen und des Wettbewerbs dürften Werbung und Sponsoring in öffentlich-rechtlichen Sendern nicht weiter beschnitten oder verboten werden. Denn mit ihrem qualitativ  hochwertigen Angebot erreichten  die öffentlich-rechtlichen Sender wichtige Zielgruppen, die von der Altersstruktur und der Kaufkraft her mit Werbung in privat-kommerziellen Sendern kaum erreicht würden. Zudem böten die öffentlich-rechtlichen Sender regionale Belegungsmöglichkeiten – flankierend zu kulturellen und sportlichen Großveranstaltungen - die die Sichtbarkeit und damit Wettbewerbsfähigkeit insbesondere mittelständischer Unternehmen sichern und stärken könnten.

Ferner geben Markenverband und OWM zu bedenken, dass schon heute 80 Prozent der Bruttoausgaben für TV-Werbung in nur zwei Vermarktungsgesellschaften der Privatsender fließen würden: "Ordnungspolitisch würde ein Verbot von Werbung in öffentlich-rechtlichen Sendern die Angebotsstrukturen im deutschen Rundfunk-Werbemarkt zum Nachteil der werbenden Unternehmen weiter ausdünnen." Zur nachhaltigen Stärkung von Wettbewerb und wirtschaftlicher Entwicklung der werbenden Markenwirtschaft fordern Markenverband und OWM daher den langfristigen Erhalt von Werbung und Sponsoring in allen öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sendern.


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tor 11.06.2012