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EU-Bio-Logo ergänzt verpflichtend das deutsche Bio-Siegel

Das im Jahr 2010 EU-weit etablierte Bio-Logo muss nach einer zweijährigen Übergangsfrist ab dem 1. Juli 2012 verbindlich auf allen Bioprodukten abgedruckt sein. Die Regelung gilt für sämtliche vorverpackte Biolebensmittel, die in einem EU-Mitgliedstaat hergestellt worden sind und die Normen der EU-Rechtsvorschriften für den ökologischen Landbau erfüllen. Das teitle das Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) mit.

Mit dem Logo, das ein stilisiertes Blatt auf grünem Grund zeigt, wird gewährleistet, dass Verbraucher in ganz Europa Bioprodukte auf den ersten Blick erkennen. Zusätzlich zum verpflichtenden neuen EU-Bio-Logo können die Hersteller ihre Biowaren auch weiterhin mit dem deutschen Bio-Siegel und privatwirtschaftlichen Logos wie denen der deutschen Anbauverbände kennzeichnen.

Das deutsche Bio-Siegel ist nach wie vor das bekannteste Erkennungszeichen für Bioprodukte und bleibt sowohl für Verbraucher als auch für Verarbeiter unverzichtbar. 87 Prozent der Deutschen geben laut BMELV an, das deutsche Bio-Siegel zu kennen und beim Einkauf darauf zu achten. Bis Ende Mai 2012 wurden in der deutschen Bio-Siegel-Datenbank 65.097 Produkte von 4.080 Unternehmen registriert.

Grundlage für beide Kennzeichnungen ist die EU-Öko-Verordnung, die definiert, wie landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel, die als Öko-Produkte gekennzeichnet sind, erzeugt und hergestellt werden müssen. Ihren Standards müssen alle in der Europäischen Union erzeugten und verkauften Öko-Produkte entsprechen, so das BMELV. So schreibt die EU-Öko-Verordnung Erzeugern und Verarbeitern genau vor, wie sie produzieren und welche Stoffe sie dabei verwenden dürfen. Was in sogenannten Positiv-Listen nicht ausdrücklich erlaubt ist, darf auch nicht verwendet werden.


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vg 06.07.2012