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Europäisches Patent: Einigung über Sitz der Zentralkammer

Die EU-Mitgliedstaaten haben sich über den Sitz der Zentralkammer des künftigen Europäischen Patentgerichts geeinigt. Nach längeren Beratungen haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, dass Paris Sitz der Zentralkammer des Gerichts werden soll und in München und London Fachabteilungen eingerichtet werden. Damit wurde laut Europäischen Patentamt (EPA) ein gewichtiges Hindernis für die Einführung eines einheitlichen Patentschutzes in Europa ausgeräumt.

"Mit diesem lange erwarteten Schritt zur Vervollständigung des europäischen Patentsystems hat Europa seine Überzeugung demonstriert, dass sich die derzeitigen wirtschaftlichen Unsicherheiten am ehesten überwinden lassen, indem man die Innovation fördert und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie stärkt. Die Vereinfachung des bestehenden Patentsystems wird insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen sowie Erfinder an Hochschulen und Forschungszentren von Nutzen sein", sagte EPA-Präsident Benoît Battistelli.

Das Europäische Patentgericht wird auf der Grundlage eines internationalen Vertrags eingesetzt; Verletzungs- und Nichtigkeitsverfahren in Bezug auf europäische und einheitliche Patente werden dann seiner ausschließlichen Zuständigkeit unterliegen.

Dieser Beschluss ebnet den Weg für die Einführung des einheitlichen Patents, bei dem die derzeit erforderlichen nationalen Validierungsverfahren durch einen einzigen Schritt abgelöst werden, so das EPA. Dadurch würden die Kosten gesenkt, und der bisher sehr aufwendige Zugang zum Patentschutz in Europa werde maßgeblich vereinfacht.

Das EPA wurde zur zuständigen Erteilungsbehörde bestimmt und wird das einheitliche Patent für die 25 an der Verstärkten Zusammenarbeit beteiligten EU-Mitgliedstaaten zentral verwalten. Auf das Amt kommen damit zusätzliche Aufgaben zu wie die Verwaltung des Registers für einheitliche Patente und die Erhebung der Jahresgebühren.


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vg 12.07.2012