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Unilever vs. Foodwatch: Landgericht entscheidet für Becel

Das Landgericht Hamburg hat heute die von Foodwatch gegen Unilever angestrebte Unterlassungsklage abgewiesen. Foodwatch hatte moniert, dass der niederländisch-britische Konzern seine Margarine mit "Senkt aktiv den Cholsterinspiegel" bewirbt und in einer Pressemitteilung vom November 2011 behauptete hatte, dass es "aus wissenschaftlicher Sicht keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe.

Das Landgericht Hamburg hat die Klage der Verbraucherschutzorganisation nun abgewiesen. Das Unternehmen darf damit auch in Zukunft die Aussage des Wissenschaftlers Prof. Dr. Klör nutzen. Dieser hatte festgestellt: "Und aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr Pflanzensterin-angereicherter Produkte mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist."

"Heute ist ein guter Tag für die Verbraucher. Das Gericht hat unsere Auffassung bestätigt. Wir können und werden auch in Zukunft die Aussage des renommierten Wissenschaftlers Prof. Klör nutzen. Für uns steht fest, Becel pro.activ ist ein gesundes Lebensmittel. Es senkt aktiv den Cholesterinspiegel. Dadurch kann Becel pro.activ einen Beitrag leisten, diesen wesentlichen Risikofaktor für Herz-Kreislauf-Erkrankungen zu reduzieren", sagt Arne Kirchem, Marketingdirektor Margarine.


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vg 14.12.2012