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ZAW: Werberichtlinie für Glücksspielwerbung ist Zensur

Unternehmen der Glücksspielbranche sollen ab dem 1. Februar ihre Fernseh- und Internetwerbung einer Behörde zur Vorabprüfung vorlegen. Der in Berlin ansässige Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft (ZAW) hat dieses in der sogenannten Werberichtlinie vorgesehene Verfahren als "verfassungswidrige Zensur von Werbemaßnahmen" bewertet, die auch europarechtlich keinen Bestand haben könne.

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vg 17.01.2013