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BLL: Lebensmittelklarheit.de statuiert Exempel

Anlässlich der Diskussion um die Auswertung des Portals Lebensmittelklarheit.de hat der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) erklärt, dass die Lebensmittelwirtschaft das Ziel des Portals, die Förderung eines fairen und sachlichen Meinungsaustauschs zwischen Verbrauchern und Wirtschaft, von Anfang an unterstützt habe. Befürwortet werde außerdem eine sachliche, objektive Erläuterung der geltenden Kennzeichnungs- und Aufmachungsvorgaben einschließlich aktueller Fragestellungen im Informationsteil.

"Die Lebensmittelwirtschaft verweigert sich nicht einer Diskussion über kennzeichnungspolitische Fragestellungen. Diese kann und darf aber nicht am Beispiel einzelner Marken oder Produkte erfolgen, die dem geltenden Recht entsprechen", betont BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff. Es ist nicht akzeptabel, dass einzelne Marken als Exempel vorgeführt und im Wettbewerb beschädigt werden, nur um eine kennzeichnungspolitische Diskussion auszulösen.

Bei Lebensmittelklarheit.de müsse juristisch zwischen Täuschung und Enttäuschung unterschieden werden. Wer täuscht, handle illegal. Im Portal geht es aber laut BLL um eine enttäuschte Erwartung individueller Verbrauchervorstellungen trotz einer rechtmäßigen Produktaufmachung. Wenn sich ein Unternehmen an die vom Gesetzgeber geschaffenen rechtlichen Spielregeln halte, dürfe ihm nicht auf einem staatlich geförderten Portal der Vorwurf einer unlauteren Täuschungshandlung gemacht werden. Genau dieses werde aber vom Portal suggeriert. ´

Generell sei die Kennzeichnung von Lebensmitteln in der Europäischen Union bereits einheitlich in einer Vielzahl von Vorschriften geregelt. Im vergangenen Jahr sei eine lange diskutierte Reform des europäischen Kennzeichnungsrechts abgeschlossen worden. Es gebe aussagekräftige Pflichtkennzeichnungselemente wie die Zutatenliste, die Verkehrsbezeichnung oder das Mindesthaltbarkeitsdatum, die die wichtigsten Informationen zu einem Produkt liefern. "Gerade deshalb ist die Lebensmittelwirtschaft bereit, den vom Verbraucherzentrale Bundesverband angestrebten Dialog über die ermittelten Verbrauchererwartungen und eine bessere Vermeidung von Fehlverständnissen in Bezug auf die Kennzeichnung und Aufmachung von Produkten zu führen", so Minhoff.

Dem BLL gehören ca. 500 Verbände und Unternehmen der gesamten Lebensmittelkette - Industrie, Handel, Handwerk, Landwirtschaft und angrenzende Gebiete - sowie zahlreiche Einzelmitglieder an.


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vg 25.01.2013