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'Stubbi-Flasche': Brauerei verletzt kein Markenrecht

Der 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hat mit Urteil vom 20. Dezember 2012 entschieden, dass die Bezeichnung 'Stubbi' als beschreibende Angabe auf eine charakteristische Flaschenform hinweist und die Verwendung dieser Bezeichnung daher keine Markenrechtsverletzung darstellt. Die Beklagte ist eine in Koblenz ansässige Brauerei. Sie warb im Internet für ein Biermischgetränk mit der Formulierung 'Probieren Sie das neue Koblenzer Radler in der Stubbi-Flasche'. Die Klägerin, eine Eifeler Brauereigruppe, ist Inhaberin der Wortmarke 'Stubbi' und verlangte von der Beklagten, die Werbung mit dem Begriff 'Stubbi'  zu unterlassen.

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vg 31.01.2013