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Kartellamt: Süßwarenhersteller müssen über 60 Mio. Euro zahlen

Das Bundeskartellamt hat die Bußgeldverfahren gegen Markenhersteller von Süßwaren abgeschlossen. Gegen insgesamt elf Unternehmen sowie deren verantwortliche Vertriebsmitarbeiter wurden Bußgelder in Höhe von rund 60 Mio. Euro wegen verschiedener Kartellverstöße verhängt. Eingeleitet worden waren die Verfahren nach einem Kronzeugenantrag der Mars GmbH, gegen die in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes keine Geldbuße verhängt wurde. Nachdem das Bundeskartellamt im Februar 2008 branchenweit Durchsuchungen durchgeführt hatte, folgten Bonusanträge weiterer Unternehmen.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Im Jahr 2007 waren die Preise wichtiger Rohstoffe für die Schokoladenherstellung, wie Milch und Kakao, deutlich angestiegen. Einzelne Unternehmen wollten offensichtlich auf Nummer sicher gehen, dass sie ihre gestiegenen Kosten einfach an die Verbraucher durchreichen können. Statt einer unternehmerischen Lösung entschied man sich in dieser Situation für ein illegales Vorgehen. Der Wettbewerb mit der Konkurrenz wurde kurzerhand ausgeschaltet und die Kunden mit abgesprochenen Preissteigerungen belastet."

Preisabsprachen bei Tafelschokolade (Bußgeld: rund 21,7 Mio. Euro)

Je ein Verantwortlicher der Kraft Foods Deutschland GmbH sowie der Alfred Ritter GmbH & Co. KG hätten sich in mehreren Telefonaten zwischen März  und September 2007 gegenseitig über die jeweils beabsichtigte Preiserhöhung für Tafelschokoladen informiert, so das Bundeskarellamt. Die Herstellerabgabe-Preise für die 100g-Tafeln seien Anfang 2008 um 15 bis 25 Prozent angehoben worden, die von den Herstellern empfohlenen Endverbraucherpreise um 10 bis 15 Cent. Nachweisbar sei dieser Sachverhalt nur durch einen Kronzeugenantrag von Ritter gewesen, so dass dem Unternehmen insoweit in Anwendung der Bonusregelung des Bundeskartellamtes eine Geldbuße erlassen wurde.

'Vierer-Runde': Preisabsprachen & Informationsaustausch (Bußgeld: 19,5 Mio. Euro)

Hochrangige Mitarbeiter der Unternehmen Alfred Ritter GmbH & Co. KG, der Mars GmbH und der Nestlé Kaffee und Schokoladen GmbH hätten sich im Laufe des Jahres 2007 im Rahmen eines regelmäßig tagenden Gesprächskreises über Preiserhöhungen für Schokoladenprodukte abgestimmt, so das Bundeskartellamt.

Mars und Nestlé zählten zu den führenden Anbietern von Schokoriegeln und Schoko-Bites. Die Preiserhöhungen für diese Produkte hätten Anfang 2008 durchschnittlich etwa zehn Prozent und seien teilweise auch über eine Verringerung des Verpackungsinhalts (sog. „Downsizing“) umgesetzt worden.
Darüber hinaus seien bei den Treffen seit Frühjahr 2006 bis zur Durchsuchung des Bundeskartellamtes im Februar 2008 Informationen über den Stand und den Verlauf der jeweiligen Verhandlungen mit verschiedenen großen Einzelhändlern ausgetauscht worden.

An diesem Informationsaustausch beteiligte sich auch ein Vertriebsmitarbeiter der Haribo GmbH & Co. KG, gegen die deshalb bereits im Sommer 2012 ein Bußgeld erlassen wurde.

Arbeitskreis Konditionenvereinigung (Bußgeld: 19,6 Mio. Euro)

Auch im Rahmen von Sitzungen eines Arbeitskreises der Konditionenvereinigung der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. wurden zumindest seit 2004 und bis Anfang 2008 Informationen über den Stand der Verhandlungen mit den Abnehmern aus dem Lebensmitteleinzelhandel sowie teilweise auch über beabsichtigte Erhöhungen der Listenpreise ausgetauscht, so das Bundeskartellamt. Beteiligt waren hier neben Mars und Ritter die mittelständischen Süßwarenhersteller Bahlsen GmbH & Co. KG, Griesson de Beukelaer GmbH & Co. KG, Storck GmbH & Co. KG, Katjes Fassin GmbH + Co. KG, CFP Brands Süßwarenhandels GmbH & Co. KG, Feodora Chocolade GmbH & Co. KG, Piasten GmbH & Co. KG und Zentis GmbH & CO. KG.

Bei der Bußgeldfestsetzung wurde berücksichtigt, dass die Unternehmen Ritter, Nestlé, Kraft und Katjes bei der Aufklärung der jeweiligen Sachverhalte mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Die Mehrheit der Verfahren sei im Wege der einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (sog. Settlement) abgeschlossen worden.

Die Bußgeldbescheide gegen die Unternehmen Haribo, Katjes, Kraft, Piasten, Storck und Zentis seien bereits rechtskräftig. Gegen die übrigen Bescheide kann noch Einspruch eingelegt werden, über den das OLG Düsseldorf entscheidet.


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vg 31.01.2013