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Golf II bekommt Oldtimer-Status

Für gepflegte und originalgetreu belassene Klassiker, die älter als 30 Jahre sind, können deren Besitzer in Deutschland ein steuersparendes H-Kennzeichen beantragen. Ab 2013 gilt dies auch für den VW Golf II, der damit Oldtimer-Status genießt.

Der Öffentlichkeit präsentiert wurde der Golf II erstmals auf der IAA im September 1983, unmittelbar danach begann seine Auslieferung. Gegenüber der ersten Generation war der Radstand verlängert worden; die zierliche Form des Vorgängers wich einem aerodynamisch verbesserten Design. Erstmals kamen hier eine verzinkte Karosserie, geregelter Katalysator, Kompressor-Aufladung und Allradantrieb zum Einsatz. Zwischen 1983 und 1991 liefen insgesamt 6,4 Millionen Einheiten von den Fertigungsbändern.

Mit dem H-Kennzeichen für gepflegte, mindestens 30 Jahre alte Klassiker ist eine fixe jährliche Steuer von 191,73 Euro verbunden. Mit dieser Sonderregelung will der Gesetzgeber den Erhalt bewahrenswerter Automobilklassik sichern. Somit wird der Golf II nun zum Sammlerstück.


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tor 18.02.2013