Leistungsschutzrecht: Regierungsentwurf verabschiedet
Der Bundestag hat heute, 1.3., den Regierungsentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage verabschiedet. Während der Großteil der schwarz-gelben Koalition für das Vorhaben stimmte, votierte die Opposition geschlossen dagegen. Mit dem Gesetzentwurf, gegen den der Bundesrat noch Einspruch erheben kann, möchte die Regierung den Schutz von Presseerzeugnissen im Internet sichern und die Stellung der Verleger gegenüber Suchmaschinen verbessern.
In der Praxis wird sich allerdings nicht viel ändern: Die üblichen Auszüge aus Presseartikeln ('Snippets') dürfen Suchmaschinen wie Google nämlich weiterhin ohne Lizenz anzeigen. Auch Links, in denen die Überschrift eines Textes mit aufgenommen wurden, fallen nicht unter die Lizenzpflicht nach dem Leistungsschutzrecht.
Mehr dazu lesen Sie auf new-business.de.
In der Praxis wird sich allerdings nicht viel ändern: Die üblichen Auszüge aus Presseartikeln ('Snippets') dürfen Suchmaschinen wie Google nämlich weiterhin ohne Lizenz anzeigen. Auch Links, in denen die Überschrift eines Textes mit aufgenommen wurden, fallen nicht unter die Lizenzpflicht nach dem Leistungsschutzrecht.
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