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Lindt verliert Goldhasen-Rechtsstreit

Kurz vor Ostern unterliegt Lindt & Sprüngli der Confiserie Riegelein im Goldhasen-Rechtsstreit. Der BGH lehnte heute die erneute Nichtzulassungsbeschwerde von Lindt & Sprüngli ab und zieht damit einen endgültigen Schlussstrich unter den jahrelangen Rechtsstreit, wie die Confiserie Riegelein mitteilt.
 
Begonnen hatte das Verfahren damit, dass Lindt & Sprüngli sich im Jahr 2000 seinen goldenen Sitzhasen als dreidimensionale Marke u.a. für Deutschland schützen ließ. Seitdem versuchte das Unternehmen per Gerichtsurteil zu erreichen, dass die Confiserie Riegelein sowie mehrere andere Wettbewerber ihre sitzenden, seitwärts blickenden Schokoladenhasen in Goldfolie nicht mehr vertreiben dürfen.

Dabei handelt es sich laut Confiserie Riegelein bei dem sitzenden Hasen in Goldfolie um eine altbewährte Form, die bereits seit den 50er-Jahren von zahlreichen Herstellern genutzt werde. 

Der Fall beschäftigte die Gerichte insgesamt 12 Jahre, denn der Schweizer Konzern hatte gegen vier Urteile, die alle zu Gunsten der Confiserie Riegelein ausfielen, immer wieder Rechtsmittel eingelegt und ist durch sämtliche Instanzen gegangen, wie die Confiserie Riegelein mitteilt.

"Bei diesem Prozess ging es aus rechtlicher Sicht um die grundsätzliche Frage, ob alte Formen wie die seit Jahrzehnten üblichen Sitzhasen in Goldfolie nachträglich durch eine Markenregistrierung monopolisiert werden können und dann der Weitervertrieb schon lang im Markt etablierter und älterer Produkte rechtlich untersagt werden kann", erklärt Rechtsanwalt Daniel Terheggen von der Anwaltskanzlei Lindner!Blaumeier, die die Confiserie Riegelein vertritt. "Insofern wurde jetzt tatsächlich ein Präzedenzfall im Markenrecht entschieden."


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vg 28.03.2013