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Bundestag: Verschärfung des Strafrechts bei Markenpiraterie

Am vorletzten Sitzungstag vor der Sommerpause und zum Abschluss der Legislaturperiode hat der Bundestag über die Verschärfung des Strafrechts bei Produkt- und Markenpiraterie entschieden. Bei Kennzeichenrechtsverletzungen im gewerbsmäßigen Ausmaß droht künftig eine Mindestfreiheitsstrafe von drei Monaten. "Das ist ein wichtiger Schritt für einen besseren Schutz von Unternehmen und Verbrauchern, zu dem wir den Regierungsparteien ausdrücklich gratulieren", so Dr. Alexander Dröge, Leiter Recht beim Markenverband e.V. "Wer künftig im großen Ausmaß Produkt- und Markenpiraterie begeht, wird hierfür zur Rechenschaft gezogen. Die Zeiten, in denen dies nur als Kavaliersdelikt gesehen wird, sind vorbei." 

Der Kauf von Fälschungen und auch der Weiterverkauf durch Verbraucher war straffrei und bleibt es auch. Der Verkauf beziehungsweise das In-Verkehr-bringen von Fälschungen im geschäftlichen Verkehr ist strafbar und wird mit Geldstrafe bis hin zu Freiheitsstrafe zu drei Jahren bedroht. Auch hieran ändert sich nichts.

Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie begrüßt Entscheidung

Der Aktionskreis gegen Produkt- und Markenpiraterie (APM) begrüßt diese Gesetzesänderung als ein klares Zeichen, dass gewerbsmäßige Markenverletzungen Straftaten sind, die konsequent verfolgt werden müssen. "Der APM hat sich stets für strengere Regeln zur Verfolgung der gewerbsmäßigen Markenpiraterie ausgesprochen. Produktpiraten sind oft Teil krimineller Organisationen, die bewusst gesundheitliche Schäden bei Verbrauchern in Kauf nehmen", erklärt Volker Bartels, Vorstandsvorsitzender des APM und Mitglied der Geschäftsführung der Sennheiser Electronic GmbH & Co. KG. "Wir erhoffen uns durch die Gesetzesänderung insbesondere eine stärke Sensibilisierung der Staatsanwaltschaften und Gerichte für die kriminellen Strukturen hinter der Herstellung und dem Vertrieb von Produktfälschungen sowie für das Ausmaß dieser Schattenwirtschaft."

Bartels betont: "Der Gesetzgeber muss den Strafverfolgungsorganen Mittel an die Hand geben, die hinreichend wirksam sind, um zukünftige Rechtsverletzungen zu unterbinden. Nur so können wir verhindern, dass Produktpiraterie weiterhin als attraktives und risikofreies Geschäftsfeld gilt." Bisher seien selbst bei umfangreichen Strafverfahren im Bereich des Markenrechts kaum erhebliche Freiheitsstrafen verhängt worden, obwohl die Markenpiraterie einen massiven gesamtgesellschaftlichen Schaden verursache.


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vg 28.06.2013