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Koalition will gegen Quengelware an der Kasse vorgehen

Die Bundesregierung will Medienberichten zufolge stärker gegen sogenannte Quengelware wie Schokoriegel im Kassenbereich vorgehen und darauf hinwirken, dass quengelfreie (süßigkeitenfreie) Kassen in Supermärkten angeboten werden. Außerdem soll gemeinsam mit der Lebensmittelwirtschaft und dem Lebensmittelhandel eine nationale Strategie erarbeitet werden für die Reduktion von Zucker, Fetten und Salz in Fertigprodukten.

Gemeinsam mit den Bundesländern sei zudem u.a darauf hinzuwirken. Ernährungsaufklärung und Verbraucherbildung an Schulen und anderen Bildungseinrichtungen in den Lehrplänen und in der Aus- und Fortbildung von Lehrern und Erziehern zu veranker. An Kindertagesstätten und Grundschulen sollen zudem keine Süßigkeiten, Knabberzeug, Fast-Food und Softdrinks beworben werden.

BLL begrüßt Ernährungsbildung, kritisiert aber Fokus auf Zucker & Co.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) begrüßt mit Blick auf den Antrag von CDU/CSU und SPD zum Thema "Gesunde Ernährung stärken - Lebensmittel wertschätzen" das Engagement der Fraktionen die Ernährungsbildung zu fördern. BLL-Hauptgeschäftsführer Christoph Minhoff erläutert: "Ernährungsbildung und Aktionen zur Förderung der Bewegung sind der Schlüssel zum Erfolg in Sachen Übergewichtsprävention, deshalb teilen wir die Auffassung der Bundesregierung, dass Maßnahmen wie der Ernährungsführerschein weiter vorangetrieben werden."

Als nicht zielführend betrachtet der BLL jedoch Maßnahmen, die sich auf einzelne Nährstoffe wie Zucker oder Fett fokussieren. Diesen liege die "wissenschaftlich nicht begründete Annahme zugrunde, dass diese Nährstoffe allein für Übergewicht verantwortlich sind", heißt es in einer Mitteilung. Lebensmittel seien jedoch nicht per se gesund oder ungesund, vielmehr fänden alle Lebensmittel in einer ausgewogenen Ernährung ihren Platz. Deshalb lehnt der Spitzenverband der Lebensmittelwirtschaft auch eine staatliche Entscheidung über die Bestückung der Kassenzone in Supermärkten ab. "Das ist eine Frage, die der Handel in Absprache mit der Industrie zu entscheiden hat."

BDSI hält Verzicht von Süßwaren im Kassenbereich für falschen Weg

Der Bundesverband der Deutschen Süßwarenindustrie e.V. (BDSI) erklärte dazu, dass man den von der Koalition vorgeschlagenen Verzicht von Süßwaren im Kassenbereich für nicht geeignet halte, um einen Beitrag zum gesamtgesellschaftlichen Problem des Übergewichts zu leisten.

"Es bleibt dem Handel selbstverständlich überlassen, wie er seine Kassenzone gestaltet. Doch durch einen Süßwarenverzicht im Kassenbereich wird niemand schlanker. In Maßen genossen hat jedes Lebensmittel in einer ausgewogenen Ernährung seinen Platz. Und wenn es um die Entschärfung von Quengelsituationen geht, reicht die Einrichtung einzelner Familienkassen", sagt Stephan Nießner, Vorsitzender des BDSI.

An der Entstehung von Übergewicht seien viele Faktoren beteiligt. Der Kampf gegen Übergewicht müsse daher als eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe begriffen werden, die die Vielzahl von Ursachen und deren Vernetzung bei den Lösungsansätzen berücksichtigt, so der BDSI, der nach eigenen Angaben die wirtschaftlichen Interessen von über 200 meist mittelständischen deutschen Süßwarenunternehmen vertritt.

Sinnvolles Ziel, falsches Vorgehen

Gerald Lindinger-Pesendorfer, Bereichsleiter Food/FMCG bei Dr. Wieselhuber & Partner, hält das Ziel zwar für sinnvoll, erklärt aber, dass die Sinnhaftigkeit eines gesetzlich vorgegebenen Verkaufsverbotes durchaus fraglich sei. "Die gesetzliche Regulierung kann definitiv nicht die Lösung sein. Aufklärung, Bildung und Transparenz – das sind die Schlagworte für Konsumenten, Eltern, öffentliche Hand", so der Berater. "Und auch Industrie und Handel dürfen sich nicht aus der Verantwortung ziehen: Dem Ruf nach Transparenz und detaillierter Auszeichnung von Inhaltsstoffen dürfen sie sich nicht verschließen! Unternehmen, die ihre Produkte nicht konsumentengerecht deklarieren, verärgern mittelfristig ihre Konsumenten. Und: Sie tragen dazu bei, dass der Ruf nach gesetzlicher Regulierung nach wie vor laut bleibt."


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vg 14.01.2015