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Underberg verteidigt die Farbe Grün

Underberg hat im Farbstreit mit dem Konkurrenten Jägermeister einen Teilerfolg vor Gericht erzielt. Danach behält Underberg die grüne Farbhoheit bei seinen Etiketten und Einzelverpackungen. Dagegen hatte Jägermeister geklagt, wurde aber in diesen Tagen von der 9. Zivilkammer des Landgerichts Braunschweig abgewiesen.

Der Rechtsstreit wurde 2009 durch die von Jägermeister ausgesprochene Kündigung der seit 1974 bestehenden Abgrenzungsvereinbarung ausgelöst. Sie regelt die Verwendung der Farben Grün und Orange auf den Etiketten und Verpackungen der Kräuterlikörflaschen. Entsprechend gestalteten die Wettbewerber jahrzehntelang ihren Marktauftritt. In den vergangenen 39 Jahren wurde die Vereinbarung stets von beiden Seiten eingehalten, so Underberg. Die Parteien hätten eventuelle Differenzen immer ohne Inanspruchnahme der Gerichte beilegen können.

Das Gericht stellte nun fest, dass Underberg die Farbe Grün vor und nach der Vereinbarung in großem Umfang genutzt und sie gegenüber anderen Wettbewerbern verteidigt hat. Auch kartellrechtlich spreche nichts gegen das 1974 geschlossene Abkommen.  


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vg 17.09.2013