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Scout-Ranzen dürfen auf Ebay verkauft werden

Die Firma Sternjakob, Hersteller der Scout-Ranzen, darf einem Berliner Händler nicht verbieten, seine Waren wie Ebay, Amazon & Co. zu verkaufen. Das hat das Berliner Kammergericht entschieden und damit eine Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2009 bestätigt. Geklagt hatte ein Schreibwarenhändler, der Scout in seinem Laden und im Web verkauft. Er wehrte sich dagegen, dass Sternjakob ihm den Vertrieb über Internet-Marktplätze verbieten wollte.  


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vg 20.09.2013