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Edeka: Ministererlaubnis für Tengelmann-Übernahme erteilt

Der Lebensmittelhändler Edeka darf Kaiser's Tengelmann übernehmen. Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat heute (17.3.) eine Ministererlaubnis für den Deal erteilt. Die Erlaubnis ist mit aufschiebenden und auflösenden Bedingungen zum Erhalt der Arbeitsplätze und der Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann verbunden.

Gabriel: Gemeinwohlgründe überwiegen die Wettbewerbsbeschränkung

Bundesminister Gabriel: "Der Erhalt der Arbeitsplätze und Arbeitnehmerrechte der Beschäftigten von Kaiser's Tengelmann lässt sich aus meiner Sicht nur durch eine Gesamtübernahme durch Edeka wirkungsvoll realisieren. Die Ministererlaubnis mit den umfangreichen Nebenbestimmungen sichert die Beschäftigung der Mitarbeiter von Kaiser's Tengelmann und die Qualität ihrer Arbeitsplätze ab." Dazu gehörten Kündigungsschutz, Tarifbindung und Mitbestimmung. "Bei der Abwägung der Gemeinwohlgründe 'Arbeitsplatzerhalt' und 'Erhalt der Arbeitnehmerrechte' mit der vom Bundeskartellamt festgestellten Wettbewerbsbeschränkung durch die Fusion, war für mich klar: Die Gemeinwohlgründe überwiegen die Wettbewerbsbeschränkung", so Gabriel.

Die Übernahme von Kaiser's Tengelmann darf erst dann erfolgen, wenn die Tarifverträge abgeschlossen sind und eine Prüfung durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie ergibt, dass die geforderten aufschiebenden Bedingungen erfüllt worden sind. Daneben enthalten die Nebenbestimmungen als zusätzliche Absicherung auflösende Bedingungen: Wenn Edeka beispielsweise - entgegen der Vorgaben - Unternehmensteile veräußert, oder wenn es die mit ver.di und NGG abgeschlossenen Tarifverträge kündigt oder gegen diese verstößt, gilt die Ministererlaubnis als nicht erteilt. Eine Übersicht über die Nebenbestimmungen ist hier verfügbar. Die öffentliche Version der Entscheidung können Sie hier abrufen.

Die Verfahrensbeteiligten haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen.

Ministererlaubnis begründet gesetzgeberischen Handlungsbedarf

Die Markenindustrie hält die Entscheidung ordnungspolitisch für falsch. Sie erfordert gesetzgeberische Aktivität. "Jetzt, da der Wettbewerb durch die Auswirkungen der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf und nach der Ministererlaubnis weiter geschwächt wird, ist die Politik gefordert, ihn wieder zu gewährleisten. Sie muss zügig die Voraussetzungen für eine wirksame und gerichtsfeste Kontrolle der Nachfragemacht im Lebensmitteleinzelhandel schaffen", so Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer Markenverband e. V.

Arbeitsplätze stellten ohne jeden Zweifel einen gewichtigen Faktor in wirtschaftspolitischen Entscheidungen dar. Das gelte aber für sämtliche Arbeitsplätze und nicht nur für die konkreten, aber isolierten Arbeitsplätze bei einem Händler. Ein hohes Beschäftigungsniveau könne nicht mit vereinzelten vertraglichen Versprechungen dauerhaft gesichert werden, sondern nur durch fairen Wettbewerb auf Augenhöhe.

Die Ministererlaubnis jedoch gibt laut dem Verband nicht nur bewusst grünes Licht für Wettbewerbsbeschränkungen, sondern laufe konkret Gefahr, dass zu erwartende gestiegene Übernahmekosten sogar noch zu Lasten von Herstellern und Verbrauchern gehen würden. "Wenn aus politischen Gründen die wettbewerbliche Zusammenschlusskontrolle außer Kraft gesetzt und zunehmende Marktkonzentration in Kauf genommen wird, ist es umso wichtiger, dass die so weiter wachsende Nachfragemacht nicht missbraucht werden kann", heißt es in einem schreiben des Markenverbandes. Eine effektive Verhaltenskontrolle müsse politisch gewährleistet werden.




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vg 17.03.2016