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Capri-Sonne sieht sich durch Urteil bestätigt

Am 19. Februar hat das Landgericht Köln eine einstweilige Verfügung bestätigt, die die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH, Eppelheim, gegen die Riha Wesergold Getränke GmbH & Co. KG, Rinteln, erwirkt hatte. Die SiSi-Werke als Hersteller der Marke Capri-Sonne können damit den dritten Erfolg innerhalb von zwei Jahren verbuchen. Alle Versuche, den bekannten und als dreidimensionale Marke eingetragenen Capri-Sonne-Trinkpack zu kopieren, seien gescheitert, lässt das Unternehmen mitteilen.



Riha Wesergold hatte 2013 auf die Messe Anuga einen neu entwickelten Beutel vorgestellt. Dieser war nach Ansicht der Deutschen SiSi-Werke verwechselbar mit dem geschützten Capri-Sonne Standbodenbeutel. Die Deutschen SiSi-Werke stellten daraufhin Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um den Vertrieb des neuen Beutels zu unterbinden. Am 16. Oktober 2013 beschlagnahmte ein Gerichtsvollzieher die Wesergold-Ware.



Gegen die einstweilige Verfügung hatte Wesergold noch im Oktober 2013 Widerspruch eingelegt. Am 19. Februar 2014 nun bestätigte das Landgericht Köln die einstweilige Verfügung der Kammer. Nun habe des Landgerichts Köln mit seinem Urteil innerhalb von weniger als zwei Jahren zum dritten Mal gerichtlich die Einzigartigkeit des Capri-Sonne Standbodenbeutels bestätigt und den Markenschutz gestärkt, so die Ansicht der SiSi-Werke.



Im Jahr 2012 untersagte es das Landgericht Hamburg dem Hersteller Wesergold, einen Trinkpack, der dem Capri-Sonne-Standbodenbeutel ähnelte, weiter in Deutschland herzustellen, anzubieten und in Verkehr zu bringen.



Das Landgericht Braunschweig entschied in einem zweiten Urteil im Jahr 2013, dass auch der Export mehrerer Erfrischungs- und Fruchtsaftgetränke von Wesergold ins Ausland unzulässig sei, da das deutsche Markengesetz nicht nur den Vertrieb rechtsverletzender Erzeugnisse im Inland untersagt, sondern auch deren Export ins Ausland.



Bereits in den Neunzigerjahren hat sich das Eppelheimer Unternehmen den Capri-Sonne-Standbodenbeutel als dreidimensionale Marke schützen lassen. Seither sind die SiSi-Werke immer wieder national und international gegen Plagiate vorgegangen.



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tor 20.02.2014