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Insolvenzen: EU will zweite Chance für Unternehmen

Die EU-Kommission hat eine Reihe von Grundsätzen für die nationalen Insolvenzverfahren vorgestellt, mit denen der Schwerpunkt von der Abwicklung auf die frühzeitige Umstrukturierung von finanziell angeschlagenen, aber potentiell rentablen Unternehmen verlegt werden soll. Angesichts von EU-weit rund 200.000 Insolvenzen und 1,7 Millionen verlorenen Arbeitsplätzen jährlich wolle die Kommission den Unternehmen die Möglichkeit bieten, ihr Geschäft umzustrukturieren und einer Schließung zu entgehen, heißt es in einer Mitteilung.

Eine Reform der einzelstaatlichen Insolvenzverfahren könnte sich laut EU-Kommission für alle Seiten bezahlt machen: Grundsätzlich rentable Unternehmen könnten am Markt verbleiben, Arbeitsplätze erhalten werden und Gläubiger einen höheren Anteil ihrer Investitionen zurückerhalten als im Falle eines Konkurses. Nach einem Konkurs sollten redliche Unternehmer ferner rasch eine zweite Chance erhalten, da die Erfahrungen zeigten, dass sie im zweiten Anlauf in der Regel wirtschaftlich erfolgreicher seien.

Der Empfehlung gingen eine öffentliche Konsultation über ein europäisches Insolvenzkonzept (IP/13/655) und ein Vorschlag zur Änderung der aktuellen EU-Gesetzgebung über grenzübergreifende Insolvenzen voraus, dem das Europäische Parlament vor kurzem zugestimmt hat (MEMO/14/88).

Kommissionsvizepräsidentin und EU-Justizkommissarin Viviane Reding: "Immer mehr Unternehmen geraten in Europa in finanzielle Schwierigkeiten. Deshalb müssen wir überdenken, wie wir mit Insolvenzfällen umgehen wollen. Henry Fords erstes Automobilunternehmen ging nach nur 18 Monaten pleite, aber Ford gab nicht auf und gründete schließlich eines der erfolgreichsten Automobilunternehmen der Welt. Wir sollten Innovationen nicht im Wege stehen. Wenn ein redlicher Unternehmer scheitert, sollte er eine zweite Chance erhalten. Unsere Insolvenzregeln sollen es erlauben, wieder bei null anfangen zu können."

"Wir wollen Konkurse von ihrem Stigma befreien und deshalb schärfer zwischen redlichen und unredlichen Unternehmern unterscheiden", so Vizepräsident Antonio Tajani, in der EU-Kommission für Unternehmen und Industrie zuständig. 2Damit wollen wir der Diskriminierung von Unternehmern, deren Konkurs nicht auf betrügerisches oder fahrlässiges Verhalten zurückgeht, ein Ende setzen, damit sie von den auf dem Markt vorhandenen Fördermöglichkeiten für Neugründungen profitieren können."

Mit der angenommenen Kommissionsempfehlung soll ein kohärenter einheitlicher Rahmen für das einzelstaatliche Insolvenzrecht ermöglicht werden. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert:

- die frühzeitige, rasche und kostengünstige Umstrukturierung finanziell angeschlagener Unternehmen vor Einleitung eines förmlichen Insolvenzverfahrens zu erleichtern, um eine Abwicklung zu vermeiden,

- Schuldnern die Umstrukturierung ihres Unternehmens ohne obligatorische Eröffnung eines förmlichen Verfahrens vor Gericht zu erlauben,

- finanziell angeschlagenen Unternehmen die Möglichkeit eines Antrags auf befristeten Gläubigerschutz von bis zu vier Monaten (maximal verlängerbar auf zwölf Monate) einzuräumen, um einen Umstrukturierungsplan anzunehmen,

- die Annahme eines Umstrukturierungsplans zu erleichtern und dabei die Interessen sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger zu berücksichtigen, um die Chancen zur Rettung lebensfähiger Unternehmen zu verbessern,

- die negativen Konsequenzen eines Konkurses für die künftigen Aussichten, ein neues Unternehmen zu gründen, zu verringern, u.a. durch eine Entschuldung binnen eines Zeitraums von maximal drei Jahren.


Nächste Schritte: In der Empfehlung werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, binnen eines Jahres angemessene Maßnahmen zu treffen. 18 Monate nach Annahme der Empfehlung wird die Kommission anhand der Jahresberichte der Mitgliedstaaten den Stand der Dinge prüfen und entscheiden, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind, um den horizontalen Insolvenzrahmen zu stärken.


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vg 13.03.2014