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22 Prozent Frauenanteil in Aufsichtsräten

Frauen sind mit einem Anteil von 22 Prozent in den Aufsichtsräten börsennotierter deutscher Unternehmen weiter deutlich in der Minderheit. Immerhin hat sich dieser Anteil im Laufe eines Jahrzehnts aber gut verdoppelt, zeigt eine Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung. Neben regulatorischen und gesetzgeberischen Maßnahmen, die auf eine stärkere Beteiligung von Frauen an der Unternehmensspitze zielen, wirkt demnach auch die Arbeitnehmermitbestimmung als Schrittmacher: In mitbestimmten Aufsichtsräten ist der Frauenanteil rund zehn Prozentpunkte höher als in Gremien, in denen nur Vertreter der Anteilseigner sitzen.

Inwieweit sich neue Gesetzeslage auswirkt, bleibt offen

Ob es sich um einen beginnenden Kulturwandel handelt oder der Frauenanteil bei 30 Prozent stagnieren wird, ist laut Marion Weckes, Autorin der Studie und Wirtschaftsexpertin der Stiftung, noch unklar. Wie schnell und konsequent die seit Jahresanfang bindende Geschlechterquote in Aufsichtsräten großer Unternehmen umgesetzt werde, lässt sich nach Analyse der Ökonomin bislang noch nicht sagen: "Viele Hauptversammlungen, auf denen Neu- und Nachbesetzungen beschlossen werden, stehen noch aus."

Zudem gelte die feste 30-Prozent-Quote laut Gesetz lediglich in Unternehmen, die gleichzeitig börsennotiert und paritätisch mitbestimmt sind - das sind insgesamt 108 in Deutschland. Ob die neue Gesetzeslage über diesen Kreis und das 30-Prozent-Quorum hinaus ausstrahle, sei offen. Dabei sei "eine geschlechtergerechte Besetzung der Führungspositionen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe", betont Weckes.

Regulierungen setzen zumindest gewisse Impulse

Immerhin: Ein Blick auf die vergangenen zehn Jahre zeigt nach Weckes' Analyse, dass Regulierungen zumindest gewisse Impulse setzen. 2005 betrug demnach der Anteil der Aufsichtsrätinnen in den 160 in den vier Börsensegmenten DAX-, MDAX-, SDAX- und TecDAX gelisteten Unternehmen 10,2 Prozent.

Bei diesem Niveau blieb es bis 2010. Damals wurde der Deutsche Corporate Governance Kodex um die Empfehlung erweitert, "eine angemessene Beteiligung von Frauen im Vorstand und Aufsichtsrat" umzusetzen. Während der prozentuale Anteil der weiblichen Vorstände einstellig blieb, stieg die Zahl der Frauen in den Aufsichtsräten daraufhin kontinuierlich an, so die Studienautorin. Ende 2015 hatten nach Weckes aktueller Auswertung Frauen 368 von 1.674 Mandaten inne. Das entspricht einer Quote von 22 Prozent.

Arbeitnehmerseite stellt den Löwenanteil der Aufsichtsrätinnen

Über viele Jahre stellte die Arbeitnehmerseite den Löwenanteil der Aufsichtsrätinnen - und wirkte damit offensichtlich als Schrittmacher, so Weckes. Das mache ein genauerer Blick auf jene knappe Hälfte der untersuchten Unternehmen deutlich, in deren Aufsichtsräten Arbeitnehmer paritätisch mitbestimmen. 2005 saßen in diesen Kontrollgremien lediglich knapp zwölf Prozent Frauen. 87 Prozent davon gehörten zur Arbeitnehmerbank, nur 13 Prozent waren Vertreterinnen der Anteilseigner. In den vergangenen Jahren stieg der Anteil der Kontrolleurinnen in den mitbestimmten Unternehmen auf insgesamt 24 Prozent. Die Zahl der Frauen nahm auf beiden Bänken zu, dabei zog die Anteilseignerseite nach und stellte Ende 2015 rund 45 Prozent der Frauen.

Weitaus niedriger ist der Frauenanteil hingegen in Unternehmen, in denen die Anteilseigner alle Plätze im Aufsichtsrat besetzen: Dort lag er Ende 2015 lediglich bei 14 Prozent.  

Die Studie 'Beginnender Kulturwandel oder absehbare Stagnation bei 30 %? Die Geschlechterverteilung im Aufsichtsrat der vier Leitindizes' finden Sie hier.


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vg 08.03.2016