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EU-Verbraucherschutzrichtlinie tritt in Kraft

Seit heute, 13.6., ist die neue EU-Verbraucherschutzrichtlinie in Kraft. Sie soll die Rechte der Verbraucher stärken, wo immer und wann immer sie in Europa einkaufen – online oder im Stadtzentrum. Beispielsweise werden nach den neuen Regeln überzogene Gebühren für die Verwendung von Kreditkarten und Hotlines verboten, ebenso vorab ausgewählte Kaufoptionen auf Websites, bei denen weitere Kosten anfallen (z.B. beim Online-Kauf von Flugtickets). Künftig gilt außerdem ein EU-weites Widerrufsrecht von 14 Tagen.

"Heute setzt Europa dem Online-Nepp ein Ende. Von jetzt an kann jeder Verbraucher in der Europäischen Union seine Rechte nach der Verbraucherschutzrichtlinie geltend machen. Die Europäische Kommission wird jetzt genau prüfen, ob sich die Mitgliedstaaten an das halten, was sie zuvor vereinbart haben, die Regeln korrekt umsetzen und die Verbraucher tatsächlich mit den Rechten ausstatten, die ihnen zustehen", erklärte die Vizepräsidentin der EU-Kommission, Viviane Reding.

Durch die neue Verbraucherschutzrichtlinie werden die nationalen Verbrauchervorschriften in mehreren wichtigen Bereichen harmonisiert, teilte die EU-Kommission mit. Dazu zähle, dass Verbraucher vor dem Kauf von Waren und Dienstleistungen informiert werden müssen und dass sie das Recht haben, Online-Käufe zu widerrufen. Mehr Harmonisierung bedeute, dass sich die Verbraucher unabhängig davon, wo in der EU sie einkaufen, darauf verlassen können, dass sie die gleichen Rechte haben.

Außerdem bedeutet die neue Verordnung, dass die Regeln auch für die Händler einfacher und verlässlicher geworden sind, so dass die Anreize größer sind, auch über die Grenzen hinweg Geschäfte zu tätigen, so die Kommission. Damit diese neuen Bestimmungen in der EU einheitlich angewandt werden, veröffentlicht die Europäische Kommission für die nationalen Behörden Leitlinien, die auch optionale Muster von Verbraucherinformationen für Digitalgeräte enthalten.


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vg 13.06.2014