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Autovermieter wegen Verbraucherdiskriminierung ermahnt

Die Europäische Kommission hat sechs internationale Autovermietungsfirmen aufgefordert, ihre diskriminierende Praxis bei der Online-Buchung von Mietwagen zu beenden. Hintergrund sind Beschwerden von Verbrauchern, die je nach Herkunft unterschiedliche Preise für Mietautos zahlen sollen: In einem Fall stieg der Preis für einen Mietwagen in Großbritannien um 100 Prozent, nachdem ein Kunde aus Deutschland bei der Online-Buchung sein Wohnsitzland angegeben hatte. Verbrauchern werde damit die Möglichkeit verwehrt, den günstigsten Internetpreis zu erhalten und somit die Chancen des Binnenmarktes zu nutzen, so die EU-Kommission.

Die Kommission verweist in ihrem Schreiben an die Autovermieter auf die Praxis des automatischen Rerouting nach Identifizierung der IP-Adresse des Verbrauchers. Aufgrund der IP-Adresse ist es Verbrauchern mitunter nicht möglich, ihre Online-Reservierung abzuschließen. Andererseits kann der Verbraucher ohne Rerouting nach Eingabe seines Wohnsitzlandes auf der Webseite des betreffenden Autovermieters unterschiedliche Preise angezeigt bekommen. Bei einem Kunden aus Deutschland stieg der angegebene Preis für die Anmietung eines Fahrzeugs im Vereinigten Königreich um 100 Prozent, nachdem er sein Wohnsitzland eingegeben hatte.

Einige Autovermieter beachten laut EU-Kommission das Diskriminierungsverbot, aber das gilt nicht für den gesamten Sektor. Da drei der sechs angeschriebenen Autovermieter auf das Schreiben nicht zufriedenstellend reagiert haben, habe die Kommission nunmehr dieses Schreiben im Interesse der Verbraucher veröffentlicht, heißt es in einer mitteilung. Sixt, Enterprise und Goldcar hätten auf das Schreiben der Kommission "in zufriedenstellender Weise" geantwortet. Die Antworten von Europcar, Hertz und Avis seien unbefriedigend gewesen. Die Kommission hat daher weitere Informationen bis zum 30. August 2014 angefordert.

Die Kommission teitle mit, sie werde "weitere Schritte unternehmen, damit der europäische Verbraucher unabhängig von seinem Wohnsitz die gleiche Dienstleistung erhält".



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vg 11.08.2014