ANZEIGE

ANZEIGE

Gericht untersagt Coty selektive Vertriebssysteme

Das Landgericht Frankfurt hat dem Parfumhersteller Coty - Lizenznehmer von Marken wie Adidas, Davidoff und Playboy - untersagt, die Belieferung einer Parfümerie davon abhängig zu machen, dass diese die Waren nicht über eine bestimmte offene Handelsplattform vertreibt. Dabei vertritt das Gericht die Auffassung, dass der Coty Internet-Vertriebsvertrag, soweit er zum Ausschluss von Internet-Plattformen wie Amazon führt, gegen das Kartellverbot verstoße. Damit ist vom Landgericht zum ersten Mal nach Taschen (u.a. von Deuter), Technik und Sport auch eine selektive Vertriebsklausel im Segment Kosmetik und Parfum untersagt worden.


zurück

tor 15.09.2014