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Smartcard-Kartell: Infineon muss 82,8 Mio. Euro zahlen

Gegen Infineon, Philips, Samsung und Renesas (zu dem Zeitpunkt ein Gemeinschaftsunternehmen von Hitachi und Mitsubishi) hat die EU-Kommission heute (3.9.) eine Kartellbuße in Höhe von 138 Mio. Euro verhängt. Die Unternehmen hätten ihr Marktverhalten für Smartcard-Chips im Europäischen Wirtschaftsraum koordiniert und damit gegen EU-Kartellrecht verstoßen, heißt es in einer Mitteilung der EU-Kommission. Das deutsche Unternehmen Infineon zahlt 82,8 Mio. Euro, Philips 20,1 Mio. Euro und Samsung 35,1 Mio. Euro.

Joaquín Almunia, Wettbewerbskommissar und Vizepräsident der Kommission, betonte, dass Unternehmen, die sich für Absprachen entscheiden, die sowohl zulasten ihrer Abnehmer als auch der Endverbraucher gehen, mit Sanktionen rechnen müssen. "In unserem digitalen Zeitalter kommen Smartcard-Chips fast überall zum Einsatz, sei es in Handys, bei Bankkarten oder Pässen. Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Unternehmen, die diese herstellen, ihre Anstrengungen darauf konzentrieren, wie sie durch Innovation und hochwertige Produkte zu attraktiven Preisen ihre Mitbewerber übertreffen."

Kronzeuge Renesas muss keine Strafe zahlen

Die Unternehmen trafen sich im Rahmen bilateraler Kontakte in der Zeit zwischen September 2003 und September 2005, so die EU-Kommission. Renesas wurde die Geldbuße im Einklang mit der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006 erlassen, weil das Unternehmen die Kommission von dem Kartell in Kenntnis gesetzt hatte. Die am Kartell beteiligten Unternehmen unterhielten laut EU-Kommission ein Netz bilateraler Kontakte, um ihre Antworten auf Ansuchen der Kunden, die Preise zu senken, abzustimmen. Sie hätten sensible Geschäftsinformationen über Preisbildung, Kunden, Vertragsverhandlungen, Produktionskapazität oder Kapazitätsauslastung und ihr künftiges Marktverhalten erörtert und diese ausgetauscht.

Die Kommission hatte zunächst die Möglichkeit geprüft, diesen Fall mit einigen der beteiligten Unternehmen entsprechend der von der Kommission 2008 angenommenen Mitteilung über Vergleichsverfahren beizulegen. Allerdings beschloss die Kommission 2012, "aufgrund eines offensichtlichen Mangels an Fortschritten bei diesen Diskussionen", die Vergleichsgespräche abzubrechen und zum normalen Verfahren zurückzukehren.


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vg 03.09.2014