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Bundeskartellamt verhängt Bußgelder gegen Beton-Hersteller

Das Bundeskartellamt hat die Ermittlungen in dem Kartellordnungswidrigkeitenverfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen abgeschlossen und weitere Bußgelder gegen 14 Unternehmen und 17 verantwortlich handelnde Personen wegen Preisabsprachen verhängt. Die Bußgelder belaufen sich auf insgesamt rd. 6,2 Mio. Euro. Sie betreffen Preisabsprachen für Betonpflastersteine in der Marktregion Nordrhein-Westfalen und angrenzenden Landkreisen benachbarter Bundesländer im Zeitraum von Ende 2006 (zum Teil Ende 2007) bis Anfang 2010.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die Unternehmen waren Teilnehmer der sogenannten 'Unternehmertreffen West bzw. Ost' in Nordrhein-Westfalen, die etwa fünfmal jährlich stattfanden. Unter den Teilnehmern herrschte das gemeinsame Grundverständnis, dass man sich im Vertrieb von Standard-Betonpflastersteinen für den Straßen-, Garten- und Landschaftsbau gegenseitig keinen aggressiven Preiswettbewerb mache. Nahezu alle der Unternehmen nahmen an einem Marktinformationssystem 'Betonpflastersteine' teil, deren Ergebnisse in den Unternehmertreffen diskutiert wurden. Auf dieser Basis wurden zu den jeweils passenden Zeitpunkten für die Jahre 2007 (zum Teil 2008) bis 2010 konkrete Größenordnungen von Preiserhöhungen untereinander vereinbart."

Im Rahmen der Bußgeldfestsetzung wurde bezüglich fünf der bebußten Unternehmen mildernd berücksichtigt, dass diese in dem Verfahren nach der Bonusregelung mit dem Bundeskartellamt kooperiert haben. Ferner wurde mit der Mehrzahl der betroffenen Unternehmen eine einvernehmliche Verfahrensbeendigung erzielt, was sich für diese zusätzlich bußgeldmildernd auswirkte.

In dem Verfahren gegen Hersteller von Betonpflastersteinen hatte das Bundeskartellamt im Jahr 2012 bereits Bußgelder in Höhe von rd. 2,3 Mio. Euro wegen Preisabsprachen betreffend andere Marktregionen verhängt. Dies betraf weitere sechs Unternehmen und handelnde Personen. Insgesamt summieren sich die in dem Gesamtverfahren „Betonpflastersteine“ verhängten Bußgelder somit auf gut 8,5 Mio. Euro.

Die Bußgelder sind teilweise noch nicht rechtskräftig. Gegen nicht rechtskräftige Bescheide kann Einspruch eingelegt werden, über den das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden würde.



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tor 12.09.2014