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Online-Vertrieb: Verkaufsverbot kann gerechtfertigt sein

Um das Image von Markenprodukten vor nachhaltiger Beeinträchtigung zu schützen, beschränken zahlreiche Markenhersteller im Rahmen ihrer selektiven Vertriebssysteme den Internetvertrieb, indem sie Händlern die Nutzung von Online-Marktplätzen bzw. -Plattformen (z. B. Ebay, Amazon) verbieten. Das Bundeskartellamt hat in jüngster Zeit allerdings Herstellern wie Adidas und Asics dieses Vorgehen untersagt. Da auf den Online-Plattformen einige qualitative Kriterien nicht eingehalten werden können, ist ein Verkaufsverbot aber durchaus gerechtfertigt, meint Dr. Thomas Nägele, Partner der SZA Schilling, Zutt & Anschütz Rechtsanwalts AG.

Mehr dazu lesen Sie in MARKENARTIKEL 10/2014.


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vg 30.10.2014