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Beutel der Riha verletzt Capri-Sonne-Markenrechte

Mit seinem Urteil vom 31. Oktober hat das Oberlandesgericht (OLG) Köln bestätigt, dass die Riha Wesergold Getränke GmbH & Co. KG, Rinteln, auch mit ihrem neu entwickelten Beutel die Markenrechte der Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH verletzt. Das teilte das Unternehmen aus Eppelheim mit. Das Getränk im 200-Milliliter-Folienbeutel dürfe damit weiterhin nicht in Deutschland vertrieben werden. Gegen das Urteil kann laut SiSi kein weiteres Rechtsmittel eingelegt werden.

Riha Wesergold hatte auf der Messe Anuga im Oktober 2013 in Köln einen neu entwickelten Getränkebeutel vorgestellt. Dieser war nach Ansicht der Deutschen SiSi-Werke verwechselbar mit dem geschützten Capri-Sonne-Standbodenbeutel. Die Deutsche SiSi-Werke erwirkte daraufhin eine einstweilige Verfügung, um den Vertrieb des neuen Beutels zu unterbinden. Diese wurde am 11.10.2013 vom Landgericht Köln antragsgemäß erlassen und am 19. Februar 2014 vom Gericht bestätigt. Riha Wesergold hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt, die nun vom OLG zurückgewiesen wurde.

Die Deutsche SiSi-Werke Betriebs GmbH mit Sitz in Eppelheim bei Heidelberg ist Inhaberin der Markenrechte von Capri-Sonne in Deutschland und produziert und vermarktet die Capri-Sonne Produktpalette für den deutschen Markt. 1969 kam die erste Capri-Sonne im 200-ml-Standbodenbeutel mit Trinkhalm auf den Markt. 


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vg 03.11.2014