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BGH: Form von Ritter Sport und Dextro Energy ist geschützt

Ritter Sport und Dextro Energy haben vor Gericht einen Sieg errungen. Ihre Form ist laut dem unter anderem für das Markenrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs geschützt. Damit haben die Karlsruher Richter  Entscheidungen des Bundespatentgerichts aufgehoben, mit denen die Löschung von quadratischen Verpackungsmarken für Tafelschokolade und von dreidimensionalen Formmarken für Traubenzucker angeordnet worden war. 



Ritter Sport und Dextro Energy dürfen ihre Form schützen



Ritter Sport hatte sich dreidimensionale Formmarken als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Tafelschokolade" registriert. Für Dextro Energy sind dreidimensionale Formmarken als verkehrsdurchgesetzte Zeichen für die Ware "Traubenzucker" registriert. Dagegeben hatten Konkurrenten geklagt.



Zwar schließe das MarkenGesetz solche Zeichen vom Markenschutz aus, "die ausschließlich aus einer durch die Art der Ware selbst bedingten Form bestehen" oder "die ausschließlich aus einer Form bestehen, die zur Erreichung einer technischen Wirkung erforderlich ist". Bei der Schokolade war der Bundesgerichtshof aber nicht der Ansicht, dass die quadratische Form der Tafelschokolade wesentliche Gebrauchseigenschaft von Schokolade sei. Und beim Traubenzucker folgten der Bundesgerichtshof der Auffassung des Bundespatengerichts nicht, dass alle wesentlichen Merkmale der in den Marken gezeigten Warenformen technische Funktionen aufwiesen.



Der Bundesgerichtshof hat die Verfahren um die Löschung von Markenrechten  der Süßwarenhersteller nun an das Bundespatentgericht zurückverwiesen.



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vg 18.10.2017