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EU-Kommission plant Sektoruntersuchung zum E-Commerce

Die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin, Margrethe Vestager, hat heute (26.3.) auf einer Konferenz in Berlin einen Vorschlag zur Einleitung einer Sektoruntersuchung im elektronischen Handel (E-Commerce) angekündigt. In Europa würden immer mehr Waren und Dienstleistungen im Internet gehandelt, doch der grenzüberschreitende Online-Handel innerhalb der EU nehme nur langsam zu. Dies sei zum Teil auf Sprachbarrieren sowie unterschiedliche Verbraucherpräferenzen und Rechtsvorschriften in den Mitgliedstaaten zurückzuführen. Gleichwohl gebe es auch Hinweise darauf, dass einige Unternehmen möglicherweise Maßnahmen treffen, um den grenzüberschreitenden elektronischen Handel einzuschränken.

Das wichtigste Ziel der Sektoruntersuchung wird laut der EU-Kommissarin darin bestehen, diese Maßnahmen besser zu erkennen und dagegen vorzugehen, um den Prioritäten der Kommission für die Schaffung eines vernetzten digitalen Binnenmarkts Rechnung zu tragen. Die Wettbewerbskommissarin werde diesen Vorschlag im Laufe der kommenden Wochen der Kommission vorlegen.

"Es ist höchste Zeit, die verbleibenden Hindernisse für den elektronischen Handel aus dem Weg zu räumen, denn dieser ist ein wichtiger Teil des digitalen Binnenmarkts. Die geplante Sektoruntersuchung wird wertvolle Erkenntnisse über diese Hindernisse liefern, so dass die Kommission zum Wohle der europäischen Bürger und Unternehmen gezielte Maßnahmen ergreifen kann", betonte EU-Kommissarin Vestager.

Erkenntnisse sollen digitalen Binnenmarkts voranbringen

Das Hauptaugenmerk der Untersuchung soll auf den von Wirtschaftsbeteiligten errichteten Schranken und insbesondere auf vertraglichen Hemmnissen für den grenzüberschreitenden elektronischen Handel mit Waren und digitalen Inhalten liegen.

Die aus der Untersuchung gewonnenen Erkenntnisse sollen nicht nur die Durchsetzung des Wettbewerbsrechts im elektronischen Handel unterstützen, sondern auch verschiedene von der Kommission geplante Rechtsetzungsinitiativen zur Förderung des digitalen Binnenmarkts voranbringen. Sollte die Kommission nach Analyse der Ergebnisse Wettbewerbsprobleme feststellen, könnte sie Ermittlungen einleiten, um die Einhaltung der EU-Vorschriften über wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen bzw. den Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung sicherzustellen.


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vg 26.03.2015