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Corporate Governance: EU-Vorschläge gefährden Transparenz

Die Vorschläge der EU-Kommission zur Erweiterung der Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex gefährden die Transparenzziele guter Unternehmensführung. Zu diesem Schluss kommt Prof. Dr. Peter Ruhwedel in seiner Studie 'Qualität der Berichterstattung über die Unternehmensführung'. Der wissenschaftliche Leiter des KompetenzCentrums für Unternehmensführung & Corporate Governance an der FOM Hochschule hat die 2014er Entsprechenserklärungen der 30 DAX- und 50 MDAX-Unternehmen analysiert.  

"In den Entsprechenserklärungen berichten Unternehmen über die Einhaltung der Kodex-Regeln oder erklären die Abweichung", so Prof. Dr. Ruhwedel. "Aktuell funktioniert dieser Comply-or-explain-Mechanismus sehr gut." 77 Prozent der DAX- und MDAX-Unternehmen erklären mindestens eine Abweichung, so Ruhwedel. Wichen sie vom Kodex ab, dann legten sie auch dar, wie sie das tun – und erfüllten damit bereits die Empfehlung der EU-Kommission. Ebenfalls alle untersuchten Unternehmen erläutern laut dem Professor zumindest teilweise die Gründe für das Abweichen vom Kodex. Auch diese Forderung der Europäischen Kommission ist bereits erfüllt, wie die Studie zeigt. "Potenzielle Investoren erhalten auf diese Weise eine wertvolle Informationsbasis. Schließlich wollen die meisten von ihnen wissen, warum und wie Unternehmen sich nicht an die Regeln des Deutschen Corporate Governance Kodex halten", erklärt Prof. Dr. Ruhwedel.

Gefahr, dass Unternehmen weniger Abweichungen vom Kodex erklären

Erhöht die EU-Kommission wie geplant die Berichtspflichten, besteht in den Augen des FOM-Experten die Gefahr, dass die Unternehmen aus Risikogründen formal weniger Abweichungen vom Kodex erklären. "Bereits heute wird die Empfehlung der EU-Kommission bis auf wenige Ausnahmen erfüllt", lautet Prof. Dr. Ruhwedels Schlussfolgerung. "Es gibt also definitiv keinen Anlass für weitere Regulierungen."

Ruhwedel nennt auch ein Beispiel einer solchen Ausnahme: Nur jedes zehnte Unternehmen informiere darüber, für welche alternative Vorgehensweise es sich entschieden habe, um das Ziel der Kodex-Empfehlung zu erreichen. Für Investoren sei diese Information allerdings nicht notwendig, der Mehrwert einer weiteren Leitregel aus Brüssel also fraglich, zeigt sich der FOM-Experte überzeugt.


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vg 08.05.2015