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Lebensmittel: Zusätzliche Herkunftsangaben unverhältnismäßig

Die Europäische Kommission hat zwei Berichte zu zusätzlichen Herkunftsangaben für bestimmte Lebensmittel veröffentlicht. Beide kommen zu dem Ergebnis, dass neue verpflichtende Herkunftsangaben, die über bereits bestehende Regeln hinausgehen, mit Blick auf durch sie verursachte Kosten unverhältnismäßig wären. Europäisches Parlament und die EU-Staaten hatten die Kommission um Vorlage der Berichte gebeten.

Weitere Vorgaben würden Hersteller ungleich stark belasten

In der EU ist eine Herkunftsangabe von Rind-, Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch bereits verpflichtend. Seit dem 1. April muss für all diese Fleischsorten auf dem Etikett muss grundsätzlich das Land erscheinen, in dem das Tier aufgezogen und geschlachtet worden ist.

Die vorgelegten Berichte befassen sich mit der Machbarkeit verschiedener Labelling-Vorgaben für Milchprodukte und andere, seltener verzehrte Fleischsorten und mit den Informationsbedürfnissen der Verbraucher. Sie kommen zu dem Schluss, dass weitere Vorgaben zum einen verschiedene Hersteller ungleich stark belasten würden. Zum anderen zeigten Umfragen, dass Verbraucher für zusätzliche Informationen nicht willens seien, mehr zu bezahlen. Deshalb seien bestehende Möglichkeiten von freiwilligen Abgaben bessere Lösungen als neue Vorgaben und liessen den EU-Staaten und Lebensmittelproduzenten die entsprechende Flexibilität.

Berichte selbst finden Sie hier und hier.


BLL: Freiwillige Herkunftskennzeichnung als Wettbewerbsfaktor erhalten


Die Berichte der Europäischen Kommission zu den Folgenabschätzungen für verpflichtende Herkunftsangaben bei Milch, Milch als Zutat und Zutaten, bekräftigen den Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) in seiner Forderung nach dem Erhalt der Freiwilligkeit bei Herkunftsangaben, teilte dieser mit.

"Das Interesse für die Herkunft der Lebensmittel ist nicht von der Hand zuweisen. Aber dieses Interesse anzuerkennen, heißt nicht, automatisch Verpflichtungen erlassen zu müssen. Die Bereitschaft, mehr Geld zu zahlen, ist nämlich eher begrenzt. Wenn es den Unternehmen also freigestellt bleibt, die Herkunft bestimmter Zutaten anzugeben, kann diese Auslobung im Wettbewerb als Vorteil genutzt werden. So können auch die Verbraucher selbst entscheiden, ob sie mehr zahlen wollen oder nicht", erklärt Peter Loosen, BLL-Geschäftsführer und Leiter des Brüsseler Büros.


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vg 21.05.2015