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Becel Pro Activ: Unilever setzt sich gegen Foodwatch durch

Das Oberlandesgericht Hamburg hat die Klage der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch gegen Unilever abgewiesen. Demnach darf der Konsumgüteranbieter auch in Zukunft die Aussage des Wissenschaftlers Prof. Klör nutzen, demzufolge es bei Becel pro.activ "aus wissenschaftlicher Sicht ... keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe. Dies wollte Foodwatch Unilever untersagen.

Der Vorsitzende Richter am Oberlandesgericht Meyer sagte, dass die Klage abgewiesen werde, da es sich bei dem Zitat um eine freie Meinungsäußerung handle. Auch ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung liege nicht vor.

Foodwatch beantragte nun bei der Europäischen Kommission, der Margarine Becel Pro Activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. Der Antrag wurde heute (1.9.) an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis übermittelt.

Foodwatch ignoriere "erneut absichtlich den ihr bekannten aktuellen Stand der wissenschaftlichen Diskussion", so Unilever. Im vergangenen Jahr habe sich auf Betreiben der European Atherosclerosis Society (EAS) ein Expertengremium von 21 führenden Wissenschaftlern mit der Studiensituation zu Pflanzensterin-angereicherten Lebensmitteln befasst. "Das Ergebnis: Die Produkte sind sicher, senken den Cholesterinspiegel und können so einen Beitrag leisten, einen Risikofaktor für Herz-Kreislauferkrankungen zu reduzieren", schreibt Unilever. Das entsprechende Konsensuspapier sei auf europäischer Ebene längst bekannt. Die von Foodwatch als neu angeführten Studien wie beispielsweise von Dr. Weingärtner seien in diesem Papier berücksichtigt


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vg 01.09.2015