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Europäisches Patentamt: Einheitspatent ist startklar

Auf Vorschlag des Europäischen Patentamts (EPA) haben heute (16.12.) die am europäischen Einheitspatent beteiligten EU-Mitgliedstaaten eine Reihe Vereinbarungen als Sekundärrecht verbschiedet, darunter die Ausführungsvorschriften, die Haushalts- und Finanzordnung, die Höhe der Jahresgebühren sowie Bestimmungen über die Aufteilung der Jahresgebühren zwischen dem EPA und den am Einheitspatent  teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten.

EPA-Präsident Benoît Battistelli begrüßte diese Entscheidung: "Für das europäische Patent ist dieser Schritt von herausragender Bedeutung. Mit der Annahme der Regeln sind die Vorbereitungen für das Einheitspatent abgeschlossen. In rechtlicher, technischer und operativer Hinsicht wären wir nun in der Lage, Einheitspatente zu gewähren. Die einzige noch verbleibende Schritt ist nun die Errichtung des Einheitlichen Patentgerichts durch den Abschluss der nationalen Ratifizierungsverfahren. Wir hoffen, dass dies 2016 gelingt. Wir sind überzeugt, dass dies der Innovation in Europa zusätzlich Schubkraft verleihen und sich auf die europäische Wirtschaft positiv auswirken wird, besonders für die KMU."

Bisher haben acht Staaten das Abkommen ratifiziert

Die Schaffung des einheitlichen Patentgerichts ist laut EPA eine notwendige Voraussetzung für den Start des Einheitspatentsystems, um eine rechtliche Überprüfung und Durchsetzung der neuen Patente zu gewährleisten. Sobald 13 Staaten, darunter Deutschland, Frankreich und das Vereinigte Königreich, das Abkommen über das Patentgericht ratifiziert haben, können sowohl das Einheitspatent wie auch das Gericht Tatsache werden, heißt es in einer Mitteilung. Bisher haben acht Staaten, darunter Frankreich, das Abkommen ratifiziert, weitere dürften in absehbarer Zeit folgen.


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vg 16.12.2015