Fälschungsschutz: Vorgaben zu Medikamentenverpackungen
In Ergänzung zu der EU-Richtlinie über Arzneimittel ist heute (9.2.) im Amtsblatt der EU eine Verordnung veröffentlicht worden, die detaillierte Sicherheitsmerkmale für Medikamentenverpackungen vorgibt. Dazu gehören individuelle Erkennungsmerkmale und Vorrichtungen gegen Manipulationen. Sie sollen Patienten vor gefälschten Medikamenten schützen, die von niedriger Qualität sein oder die falsche Dosierung von Wirkstoffen enthalten können.
Die Verordnung gilt ab dem 9. Februar 2016. Sie muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Zum deutschen Text der Verordnung gelangen Sie hier.
Die Verordnung gilt ab dem 9. Februar 2016. Sie muss nicht mehr in nationales Recht umgesetzt werden. Zum deutschen Text der Verordnung gelangen Sie hier.
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