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Safe-Harbor-Urteil: 60 % fordern europäische Rechenzentren

60 Prozent der Unternehmensentscheider in Deutschland fordern von den IT-Dienstleistern, künftig Rechenzentren in Europa zu betreiben. 65 Prozent halten die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) für richtig, das Safe-Harbor-Abkommen zwischen der EU und den USA aus Datenschutzgründen für rechtswidrig zu erklären. Die Neuauflage eines solchen Abkommens wünschen sich nur 15 Prozent. Das sind Ergebnisse der Studie 'EuGH-Urteil Safe-Harbor' von CSC (NYSE: CSC). Dazu wurden 100 Unternehmensentscheider in Deutschland befragt.

Die Haftung beim Transfer personenbezogener Daten ist der großen Mehrheit der Entscheider in Deutschland bekannt: 92 Prozent geben an, dass ihr Unternehmen selbst verpflichtet ist, die geltenden Datenschutzgesetze zu erfüllen und die Verantwortung nicht allein auf den IT-Dienstleister verlagert werden kann. Insbesondere den direkten Transfer persönlicher Daten in die USA bewertet die Mehrheit der Entscheider im Sinne des EuGH. 65 Prozent sind der Meinung, dass die US-Datenschutzregeln den europäischen Standards nicht entsprechen. Jedes dritte Unternehmen hat bereits juristischen Rat eingeholt, welche Verträge durch den Wegfall von Safe-Harbor unwirksam geworden und welche Vereinbarungen mit Dienstleistern davon betroffen sind.

Für die Zukunft wünschen sich die Entscheider aber auch vom IT-Dienstleister, an der Einhaltung der Datenschutzvorgaben aktiv mitzuwirken. Neben dem Betrieb von Rechenzentren in Europa (60 Prozent), fordern beispielsweise 43 Prozent der Unternehmen einen rechtlich bindenden Nachweis, dass der IT-Dienstleister geltende Datenschutzvorgaben befolgt. Zudem erwartet gut jeder dritte Entscheider von seinem IT-Partner, selber Rechtssicherheit beim Umgang mit personenbezogenen Daten zu schaffen.

Eine besondere Baustelle sehen die Unternehmen als Folge des Urteils im Cloud Computing. Knapp jeder zweite Entscheider (47 Prozent) sieht Cloud-Dienste nach dem Urteil kritisch. 43 Prozent erwarten für dieses Geschäftsfeld eine neue Safe-Harbor-Entscheidung, mit der Cloud-Services künftig rechtlich abgesichert sind.


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vg 01.03.2016