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EuGH-Urteil: EU-Tabakproduktrichtlinie ist rechtens

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg hat heute (4.5.) in einem Urteil die Gültigkeit der EU-Tabakproduktrichtlinie bestätigt. Sowohl die weitreichende Vereinheitlichung von Zigarettenpackungen mit den geplanten Schockfotos als auch das Verbot von Mentholzigaretten und die neuen Regelungen für E-Zigaretten sind demnach rechtmäßig.

Polen hatte mit Unterstützung durch Rumänien vor dem Gerichtshof das Verbot von mit Menthol versetzten Zigaretten (Rechtssache C-358/14) beanstandet. In zwei weiteren Rechtssachen (C-477/14 und C-547/14) befragt der High Court of Justice (England & Wales), Queen’s Bench Division (Administrative Court) den Gerichtshof zur Gültigkeit einer Reihe von Bestimmungen der Richtlinie über Tabakerzeugnisse, gegen die Tabakkonzerne geklagt hatten.

Der EuGH bestätigte u.a., dass es rechtens sei, dass künftig die Packung und jede Außenverpackung gesundheitsbezogene Warnhinweise trägt, die aus einem textlichen Warnhinweis und einer Farbfotografie bestehen und 65 Prozent der Vorder- und der Rückseite der Packung einnehmen. Sonderregelungen für E-Zigaretten erklärte der Gerichtshof ebenfalls für rechtens und erklärte, dass diese "andere objektive Merkmale aufweisen als Tabakerzeugnisse". Daher habe der Unionsgesetzgeber dadurch, dass er für elektronische Zigaretten eine andere und im Übrigen weniger strenge rechtliche Regelung als für Tabakerzeugnisse vorgesehen habe, nicht gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung verstoßen.


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vg 04.05.2016