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'Rubik‘s Cube': Generalanwalt will Markenschutz aufheben

Im Streit um den europaweiten Markenschutz des 'Rubik‘s Cube' (Rechtssache C-30/15 P) hat heute (25.5.) Maciej Szpunar, Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg, geäußert. Seiner Ansicht nach ist die Unionsmarke, die die Form des 'Rubik’s Cube' darstellt, für nichtig zu erklären. Die wesentlichen Merkmale des streitigen Zeichens – Würfelform und Gitterstruktur – seien erforderlich, um die der Ware innewohnende technische Funktion zu erfüllen.

Simba ficht Markenschutz an, Streit seit 2006

Der Fürther Spielzeughersteller Simba Toys hatte den Markenschutz des Würfels angefochten. Auf Antrag von Seven Towns, einer britischen Gesellschaft, die u. a. die Rechte des geistigen Eigentums am 'Rubik‘s Cube' verwaltet, hatte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) im Jahr 1999 die Form dieses Würfels als dreidimensionale Gemeinschaftsmarke für dreidimensionale Geduldsspiele eingetragen.

2006 beantragte Simba Toys beim EUIPO die Nichtigerklärung der dreidimensionalen Marke u. a. mit der Begründung, dass diese eine in der Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht als Marke geschützt werden könne. Das EUIPO wies den Antrag zurück, woraufhin die Fürther beim Gericht der Europäischen Union Klage erhoben und die Aufhebung der Entscheidung des EUIPO beantragten.

Mit Urteil vom 25. November 2014 wies das Gericht die Klage von Simba Toys ab. Es stellte insbesondere fest, dass die grafische Darstellung der Form eines 'Rubik‘s Cube' keine technische Lösung zeige, die ihrem Schutz als Marke entgegenstehe. Deshalb könne diese Form als Unionsmarke eingetragen werden. Gegen dieses Urteil hat Simba Toys beim Gerichtshof Rechtsmittel eingelegt.

In seinen heutigen Schlussanträgen schlägt Generalanwalt Maciej Szpunar dem Gerichtshof vor, das Urteil des Gerichts und die Entscheidung des EUIPO aufzuheben.


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vg 25.05.2016