ANZEIGE

ANZEIGE

Kartellamt zu 'Marktmacht von Plattformen und Netzwerken'

Das Bundeskartellamt hat ein Arbeitspapier zum Thema 'Marktmacht von Plattformen und Netzwerken' im Internet vorgelegt. Der Bericht befasst sich mit den Faktoren zur Bewertung der Marktposition von Plattformen und Netzwerken und den Besonderheiten der Kartellrechtsanwendung im Bereich der Internet-Ökonomie.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Die Internetwirtschaft tickt anders. Netzwerkeffekte fördern große und marktmächtige Unternehmen, die die digitale Wirtschaft prägen. Die Platzhirsche nutzen Big Data und können dadurch einen Wettbewerbsvorsprung erlangen, den neue Unternehmen nur schwer aufholen. Daher bedeutet Wettbewerbsschutz im Internet vor allem, die Märkte für Wettbewerber, neue Unternehmen und neue Geschäftsmodelle offen zu halten. So leistet die konsequente Durchsetzung des Wettbewerbsrechts einen entscheidenden Beitrag zum Erhalt der Dynamik des Internets. Wir müssen die effektive Missbrauchsaufsicht auf den digitalen Märkten sicherstellen und bestehende Prüfkonzepte weiterentwickeln, um unsere Fälle schnell und effizient analysieren und beurteilen zu können."

Das Arbeitspapier beschreibe den Stand der Dinge in Wissenschaft und Praxis und ergänze den Bericht zu 'Competition Law and Data', den das Kartellamt vor kurzem gemeinsam mit der französischen Wettbewerbsbehörde vorgelegt habe.

Sie finden den Bericht, eine Zusammenfassung sowie eine kurze Darstellung der Ergebnisse und der Handlungsempfehlungen auf der Internetseite des Bundeskartellamtes.


zurück

vg 09.06.2016