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Markenschutz für Rubik’s Cube muss neu geprüft werden

Der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) hat den Markenschutz für den Rubik’s Cube aufgehoben. Bei der Prüfung, ob die Eintragung abzulehnen war, weil diese Form eine technische Lösung enthielt, hätten das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) und das Gericht auch nicht funktionelle Elemente der durch diese Form dargestellten Ware wie ihre Drehbarkeit berücksichtigen müssen, heißt es als Begründung.

Auf Antrag von Seven Towns, einem britischen Unternehmen, das u. a. die Rechte des geistigen Eigentums am Rubik’s Cube verwaltet, hatte das EUIPO 1999 die Würfelform als dreidimensionale Unionsmarke für 'dreidimensionale Puzzles' eingetragen. Dagegen hatte der deutsche Spielzeughersteller Simba Toys 2006 geklagt und beim EUIPO die Nichtigerklärung der dreidimensionalen Marke verlangt - u. a. mit der Begründung, dass diese eine in ihrer Drehbarkeit bestehende technische Lösung enthalte und eine solche Lösung nur durch ein Patent und nicht als Marke geschützt werden könne. Das EUIPO wies den Antrag zurück, woraufhin Simba Toys beim Gericht der Europäischen Union Klage erhob und die Aufhebung der Entscheidung des EUIPO beantragte.

Das erstinstanzliche EU-Gericht hatte die klage 2014 zunächst abgewiesen. Diese Entscheidung hob der EuGH nun wieder auf. Der Markenschutz muss nun neu geprüft werden.


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vg 10.11.2016