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EU prüft Vertriebspraktiken von Nike, Sanrio und Universal

Die Europäische Kommission hat drei separate kartellrechtliche Untersuchungen eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Lizenz- und Vertriebspraktiken von Nike, Sanrio und Universal Studios Händler auf rechtswidrige Weise daran hindern, lizenzierte Merchandising-Produkte über Grenzen hinweg oder online innerhalb des EU-Binnenmarktes zu verkaufen.

Lizenzierung und den Vertrieb von Merchandising-Produkten im Fokus


Die Untersuchungen betreffen die Lizenzierung und den Vertrieb von Merchandising-Produkten. Dabei handelt es sich um Produkte wie Bekleidung, Schuhe, Zubehör für Mobiltelefone, Taschen oder Spielzeug, auf die während des Herstellungsprozesses ein Bild oder ein Text aufgedruckt wird. Der Hersteller (Lizenznehmer) darf die Bilder bzw. den Text nur verwenden, wenn er mit dem Eigentümer der Rechte des geistigen Eigentums (Lizenzgeber) eine entsprechende Lizenzvereinbarung geschlossen hat.

Nike, Sanrio und Universal Studios vergeben Lizenzen für einige der weltweit bekanntesten Marken. So vergibt der Sportwarenhersteller Nike unter anderem Lizenzen für die Merchandising-Produkte des FC Barcelona, Sanrio für 'Hello Kitty' und Universal Studios für die 'Minions' und 'Ich – Einfach unverbesserlich'.

Möglicher Verstoß gegen EU-Wettbewerbsvorschriften wird geprüft

Die Kommission will prüfen, ob die drei Unternehmen in ihrer Rolle als Lizenzgeber für Merchandising-Produkte möglicherweise gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben, indem sie den Lizenznehmern Beschränkungen in Bezug auf den grenzüberschreitenden und den Online-Verkauf lizenzierter Merchandising-Produkte auferlegten.


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vg 14.06.2017