ANZEIGE

ANZEIGE

Bildrechte: Neue Regeln in der Bildsprache

Es ist der Spielfilm, den wir auf dem Smartphone im responsiven Design gucken. Die Website, die automatisch ein Video abspielt, wenn sie besucht wird. Oder auch eine der Webcams, die von öffentlichen Plätzen ins weltweite Netz überträgt: Überall wird die Bildsprache zunehmend im wahrsten Sinne des Wortes bewegt. Allein auf Youtube werden jeden Tag eine Milliarde Stunden Videos angesehen. Und wer die sozialen Netzwerke Facebook und Instagram nutzt, weiß, dass auch da die Zahl der Bewegtbild-Posts ständig steigt.

Bildrechte gelten dabei selbstverständlich auch für Movies und Videos – nur noch viel umfassender. Denn während ein statisches Motiv eindeutig ablesbare Urheber identifiziert, die einer Nutzung zustimmen müssen, sieht das schon bei einem kurzen Clip ganz anders aus.

Welche Grundregeln der Bildnutzung zu beachten sind und welche Regeln für den Einsatz von Animationen, GIFs und Videos gelten, lesen MARKENARTIKEL-Abonnenten im Gastbeitrag von Alexander Karst, Die Bildbeschaffer GmbH, in Ausgabe 8/2017 des MARKENARTIKEL. Weitere Informationen zum Inhalt finden Sie hier. Nicht Abonnenten finden hier die Möglichkeit zum Abo. 


zurück

vg 11.08.2017