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Beelitzer Spargel jetzt EU-weit geschützt

Die Europäische Kommission hat den Beelitzer Spargel in die Liste der geschützten europäischen Produkte aufgenommen. Der weiße und grüne Spargel, der rund um die Stadt Beelitz im Bundesland Brandenburg angebaut wird, darf damit das EU-Siegel 'geschützte geografische Angaben (g.g.A.)' tragen. Das Siegel steht für die enge Verbindung eines Produktes mit dem Herkunftsgebiet: Mindestens eine der Produktionsstufen – Erzeugung, Verarbeitung oder Herstellung – muss im Herkunftsgebiet durchlaufen werden. Das Gütezeichen soll für die Qualität eines hochwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisses oder Lebensmittels bürgen und für den Schutz gegen Missbrauch und Nachahmung der Produktbezeichnung sorgen.

Die Beelitzer Spargel haben eine lange Tradition, die vom Glasermeister und Ackerbauer Karl Friedrich Wilhelm Herrmann begründet wurde, der 1861 in Beelitz den ersten Spargel auf dem Feld pflanzte. Die ersten Beelitzer Spargel wurden ab 1870 in großen Mengen verkauft. Seitdem hat sich Spargel hat sich zum wichtigsten Gemüse in Brandenburg entwickelt.

In der EU insgesamt tragen über 1.425 Produkte die drei EU-Gütesiegel. Informationen zur geschützten geografischen Angabe allgemein gibt es hier und hier. Einen Überblick zu den in Deutschland bereits geschützten Produkten sehen Sie hier.





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vg 15.03.2018