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DSGVO: Großteil der E-Commerce-Anbieter nicht vorbereitet

In acht Wochen ist es soweit: Am 25. Mai tritt die neue Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Gute Vorbereitung ist ein Muss, doch laut einer aktuellen Analyse des Münchner Start-ups erfüllen 70 Prozent der Top-50 Onlineshops die Anforderungen der Verordnung noch nicht. Im Rahmen der Analyse untersuchte Usercentrics im Zeitraum vom 1. bis 15. März 2018 insgesamt 50 deutsche Online-Shops mit einer Reichweite von mehr als zwei Millionen Besuchern pro Monat, ob diese für die DSGVO gerüstet sind.

Die DSGVO regelt unter anderem den Umgang mit personenbezogenen Daten im Internet und damit auch auf allen Webseiten. "Viele Online-Shops sind sich der vollen Tragweite der neuen Verordnung nicht bewusst. Da sind auch die Großen keine Ausnahme. Sie organisieren zwar intern die erforderlichen Prozesse, vergessen dabei aber, dass die neuen Regelungen auch die Online-Präsenz betreffen", erklärt Mischa Rürup, Gründer von Usercentrics. "Das ist fatal, denn die Abmahnanwälte stehen schon in den Startlöchern und der Nachweis eines Verstoßes ist relativ einfach durchzuführen." Bei einem Verstoß können Website-Betreibern Strafzahlungen in Millionenhöhe drohen.

Usercentrics nennt fünf Anzeichen dafür, dass Online-Shops nicht DSGVO-konform sind:

1.    Die DSGVO ist anwendbar auf alle Cookies. Dabei handelt es sich um Daten, mit denen ein Websitebesucher identifiziert werden kann.
2.    Die Einwilligung, auch der Consent genannt, wird in der Regel nicht rechtssicher in nachprüfbarer Form gespeichert.
3.    Die genauen Einstellungen zur Einwilligung in die Speicherung und Nutzung der Userdaten sind auf der Website versteckt und für den Nutzer schlecht auffindbar.
4.    Nach der neuen Regelung dürfen unter 16-Jährige nicht mehr getrackt werden.
5.    Unternehmensfremde Technologien, die häufig für Online-Marketing-Kampagnen eingesetzt werden wie zum Beispiel Facebook-Like-Buttons, werden oft geladen. Damit werden Daten an Dritte weitergegeben, ohne dass der Nutzer zugestimmt hat. Die Zustimmung des Nutzers muss aber vorliegen, bevor dies passiert.

Das Münchner Start-up Usercentrics wurde 2018 gegründet und unterstützt Unternehmen und Website-Betreiber bei Datenschutz-Herausforderungen im Zuge der DSGVO und e-Privacy-Verordnung. Es beschäftigt derzeit fünf Mitarbeiter. Zu den Kunden gehören Publisher, Agenturen und Großunternehmen verschiedener Branchen.



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as 27.03.2018