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Unlautere Handelspraktiken: Markenverband kritisiert Vorschlag

Die Europäische Kommission hat heute (12.4.) einen Vorschlag vorgelegt, mit dem die unlauteren Handelspraktiken in der Lebensmittelversorgungskette verboten werden sollen. Keine und mittlere Lebensmittelunternehmen und landwirtschaftliche Betriebe sollen "gerechter behandelt werden", heißt es. Sie seien "in besonderem Maße unlauteren Handelspraktiken von Geschäftspartnern in der Lebensmittelkette ausgesetzt" und hätten häufig "eine schwache Verhandlungsposition und keine Alternativen, um ihre Erzeugnisse an die Verbraucher zu verkaufen".

Die unlauteren Handelspraktiken, die verboten werden sollen, sind verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen und erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln. Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Der Vorschlag enthält auch Bestimmungen für eine die Durchsetzung der Regeln. Werden Verstöße festgestellt, können demnach nationale Behörden Sanktionen verhängen. Entsprechend dem Vorschlag der Kommission müssen die Mitgliedstaaten eine Behörde benennen, die für die Durchsetzung der neuen Vorschriften zuständig sein wird.

Die unlauteren Handelspraktiken, die verboten werden sollen, sind verspätete Zahlungen für verderbliche Waren, Auftragsstornierungen in letzter Minute, einseitige oder rückwirkende Vertragsänderungen und erzwungene Zahlungen des Lieferanten für die Verschwendung von Lebensmitteln. Andere Praktiken sollen nur gestattet sein, wenn sie im Vorfeld klar und eindeutig zwischen den Parteien vereinbart wurden.

Der Kommissionsvorschlag wird nun in Form einer EU-Rechtsvorschrift nun zusammen mit einer Folgenabschätzung den beiden gesetzgebenden Organen – dem Europäischen Parlament und dem Rat – vorgelegt.

Markenverband sieht Vorschläge kritisch

Der unter Federführung des Agrarkommissars Hogan erarbeitete Regulierungsvorschlag verfehlt allerdings laut Markenverband, Berlin, trotz zu begrüßender Grundrichtung das Ziel. "Unfaire Handelspraktiken sind in den Wertschöpfungsketten der Konsumgüter ein verbreitetes Phänomen", sagt Christian Köhler, Hauptgeschäftsführer des Markenverbandes. "Der Bekämpfung dieser Praktiken trägt der Entwurf weder von den betroffenen Verhaltensweisen noch von den abgedeckten Produktsegmenten und den geschützten Unternehmen her Rechnung. So schützt man weder die Vertragsfreiheit noch den Wettbewerb selbst, sondern verzerrt und gefährdet beides."

Das wettbewerbliche Miteinander in den Wertschöpfungsketten zeige immer wieder die Notwendigkeit auf, unfaire Handelspraktiken zurückzudrängen. Daher unterstütze der Markenverband die Supply-Chain Initiative, die durch Selbstverpflichtung der Unternehmen versuche, Prinzipien guter Geschäftspraktiken durchzusetzen.

Für regulatorische Maßnahmen nennt der Markenverband klare Bewertungskriterien: Eventuell notwendige Verbote müssen demnach die in der Wertschöpfungskette notwendige Flexibilität gewährleisten. Sonst könne den vielfältigen unterschiedlichen Konstellationen in den Konsumgüterbranchen nicht Rechnung getragen werden und das wichtigste Element einer Marktwirtschaft ginge verloren, die Vertragsfreiheit. Gleichzeitig müssee eine Regulierung so ausgestaltet werden, dass eine zeitnahe Durchsetzung von Verboten auch tatsächlich und trotz Angst von Beschwerdeführern vor einer Sanktionierung durch ihre Geschäftspartner effektiv möglich sei.



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vg 12.04.2018