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Fußballstar Messi kann seine Marke 'Messi' eintragen lassen

Lionel Messi kann seine Marke 'Messi' für Sportartikel und Sportbekleidung eintragen lassen. Das hat das Gericht der Europäischen Union in Luxemburg entschieden. Die Bekanntheit des Fußballspielers neutralisiere die bildlichen und klanglichen Ähnlichkeiten zwischen seiner Marke und der Marke 'Massi' eines spanischen Unternehmens. Ein wesentlicher Teil der maßgeblichen Verkehrskreise werde das Wort 'Messi' mit dem Namen des berühmten Fußballers gedanklich in Verbindung bringen und daher das Wort 'Massi' als begrifflich unterschiedlich wahrnehmen. Der Grad der Ähnlichkeit zwischen den Marken reiche nicht für die Annahme aus, dass die maßgeblichen Verkehrskreise glauben könnten, die fraglichen Waren stammten aus demselben Unternehmen oder gegebenenfalls aus wirtschaftlich miteinander verbundenen Unternehmen.

Der Fußballspieler hatte die Marke 'Messi' 2011 beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) u. a. für Bekleidungsstücke, Schuhwaren und Turn- und Sportartikel angemeldet. Dagegen hatte Jaime Masferrer Coma Widerspruch eingelegt. Er berief sich auf eine Verwechslungsgefahr mit den Unionswortmarken 'Massi', die u. a. für Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Helme für Radfahrer, Schutzanzüge und Handschuhe eingetragen ist. Im Jahr 2013 gab das EUIPO dem Widerspruch statt und urteilte, dass die betreffenden Marken einander ähnlich seien, da ihre dominierenden Elemente, die Begriffe 'Massi' und 'Messi', in bildlicher und klanglicher Hinsicht nahezu identisch seien. Gegen diese Entscheidung hatte der Fußballer Einspruch eingelegt und nun vor dem europäischen Gericht Recht bekommen.



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vg 26.04.2018