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Kartellamt startet Missbrauchsverfahrens gegen Amazon

Das Bundeskartellamt in Bonn nimmt Amazon weiter ins Visier und hat ein Missbrauchsverfahren gegen das Unternehmen eingeleitet. Dabei sollen die Geschäftsbedingungen und Verhaltensweisen der E-Commerce-Plattform gegenüber den Händlern auf dem deutschen Marktplatz Amazon.de "umfassend auf den Prüfstand gestellt" werden.  Aufgrund der vielen vorliegenden Beschwerden werde man prüfen, ob Amazon seine Marktposition zu Lasten der auf dem Marktplatz tätigen Händler ausnutze.

"Amazon ist selbst der größte Online-Händler und das Unternehmen betreibt den mit Abstand größten Online-Marktplatz in Deutschland", sagt Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes. "Viele Händler und Hersteller sind beim Online-Vertrieb auf die Reichweite des Amazon Marktplatzes angewiesen. Amazon fungiert so als eine Art Gatekeeper gegenüber den Kunden. Die Doppelrolle als größter Händler und größter Markplatz birgt das Potential für Behinderungen von anderen Händlern auf der Plattform."

Nutzt Amazon Marktposition zu Lasten der Händler aus?

Die möglicherweise missbräuchlichen Geschäftsbedingungen und damit zusammenhängende Verhaltensweisen betreffen unter anderem Haftungsregeln zu Lasten der Händler im Zusammenhang mit Gerichtsstand- und Rechtswahlklauseln, Regeln zu Produktrezensionen, intransparente Kündigungen und Sperrungen von Händlerkonten, Einbehalt von Zahlungen und verzögerte Auszahlungen, Klauseln zur Einräumung von Rechten an dem vom Händler bereit zu stellenden Produktmaterial sowie Geschäftsbedingungen zum pan-europäischen Versand.


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vg 29.11.2018