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Kartellamt: Facebook darf Daten nur eingeschränkt sammeln

Das Bundeskartellamt, Bonn, hat dem Unternehmen Facebook weitreichende Beschränkungen bei der Verarbeitung von Nutzerdaten auferlegt. Nach den Geschäftsbedingungen von Facebook können Nutzer das soziale Netzwerk bislang nur unter der Voraussetzung nutzen, dass es auch außerhalb der Facebook-Seite Daten über den Nutzer im Internet oder auf Smartphone-Apps sammelt und dem Facebook-Nutzerkonto zuordnet. Alle auf Facebook selbst, den konzerneigenen Diensten wie WhatsApp und Instagram sowie den auf Drittwebseiten gesammelten Daten können mit dem Facebook-Nutzerkonto zusammengeführt werden.

Facebook Daten nur noch sehr stark eingeschränkt sammeln dürfen

Die Entscheidung des Amtes erfasst verschiedene Datenquellen:

1) Künftig dürfen die zum Facebook-Konzern gehörenden Dienste wie WhatsApp und Instagram die Daten zwar weiterhin sammeln. Eine Zuordnung der Daten zum Nutzerkonto bei Facebook ist aber nur noch mit freiwilliger Einwilligung des Nutzers möglich. Wenn die Einwilligung nicht erteilt wird, müssen die Daten bei den anderen Diensten verbleiben und dürfen nicht kombiniert mit den Facebook-Daten verarbeitet werden.
2) Eine Sammlung und Zuordnung von Daten von Drittwebseiten zum Facebook-Nutzerkonto ist in der Zukunft ebenfalls nur noch dann möglich, wenn der Nutzer freiwillig in die Zuordnung zum Facebook-Nutzerkonto einwilligt.

"Innere Entflechtung bei den Daten"

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Wir nehmen bei Facebook für die Zukunft eine Art innere Entflechtung bei den Daten vor. Facebook darf seine Nutzer künftig nicht mehr zwingen, einer faktisch grenzenlosen Sammlung und Zuordnung von Nicht-Facebook-Daten zu ihrem Nutzerkonto zuzustimmen. Die Kombination von Datenquellen hat ganz maßgeblich dazu beigetragen, dass Facebook einen so einzigartigen Gesamtdatenbestand über jeden einzelnen Nutzer erstellen und seine Marktmacht erreichen konnte. Der Verbraucher kann in Zukunft verhindern, dass Facebook seine Daten ohne Beschränkung sammelt und verwertet." Als marktbeherrschendes Unternehmen unterliege Facebook besonderen kartellrechtlichen Pflichten und müsse bei dem Betrieb seines Geschäftsmodells berücksichtigen, dass die Facebook-Nutzer praktisch nicht auf andere soziale Netzwerke ausweichen könnten.

Bitkom kritisiert Kartellamtsentscheidung

Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder sagte zu dem Urteil: "Die heutige Entscheidung des Bundeskartellamts zu Facebook sehen wir sehr kritisch. Einmal mehr wird der Versuch, eine große Plattform zu regulieren, vor allem negative Auswirkungen auf andere, kleinere Unternehmen, Verlage, Blogger und die Internet-Nutzer haben. So profitieren von Like-Buttons weniger die Unternehmen des Facebook-Konzerns als vielmehr die zahlreichen Betreiber von Webseiten, die ihre Angebote mit Like-Buttons einer breiten Öffentlichkeit bekannt machen. Die heutige Entscheidung reiht sich damit ein in eine Serie zweifelhafter Maßnahmen vom NetzDG bis zu Upload-Filtern, die durchgängig auf die Großen zielen und am Ende vor allem die Kleinen treffen. Es wird höchste Zeit, dass die Politik diesen Ansatz hinterfragt."


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vg 07.02.2019