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OWM und OMG mit Kriterienkatalog für Mediaagentur-Pitches

Die Organisation Werbungtreibende im Markenverband (OWM), Berlin, und Organisation der Mediaagenturen (OMG), Frankfurt, haben gemeinsam einen Kriterienkatalog entwickelt, der werbungtreibenden Unternehmen und Mediaagenturenden als Orientierung im Pitch-Prozess dienen soll.

Der mehrseitige Code of Conduct widmet sich den Bereichen Timing, Briefing, Transparenz, Präsentation, Ergebnisse des Auswahlprozesses, Auditoren, Transition und Pitch-Honorar. Dabei wird etwa erläutert, was ein fundiertes Briefing berücksichtigen sollte: "Das Briefing sollte auf realistischen Anforderungen des Kunden basieren und dessen tatsächliches Buchungsverhalten, Tagesgeschäft und Budgets der Marke(n) bzw. des Kunden in der laufenden und nächstfolgenden Werbeperiode bzw. pro anno reflektieren", heißt es da zum Beispiel. Zudem wird unter anderem auch darauf eingegangen, wie Beratungsunternehmen (Auditoren) mit vertraulichen Konditionen umgehen sollten. Unter anderem steht zu lesen: "Beratungsunternehmen sollen die rechtlichen und vertraglichen Beschränkungen für eine Verwendung zu eigenen Zwecken beachten, insbesondere etwa erforderliche Zustimmungen der Dateneigner einholen."

Joachim Schütz, Geschäftsführer OWM, erklärt, dass man mit den Empfehlungen großen wie kleinen Unternehmen eine Hilfestellung bei der praktischen Durchführung von Pitches bieten wolle. Klaus-Peter Schulz, Geschäftsführer OMG, ergänzt: "Wir sind uns durchaus bewusst, dass unsere Empfehlungen nicht immer der marktüblichen Praxis entsprechen. Allerdings bindet ein Pitch auf Kunden- wie Agenturseite immer ein hohes Maß an Ressourcen und Expertise. Deshalb wollen wir mit dem gemeinsam entwickelten Code of Conduct einen nachhaltigen und konstruktiven Impuls setzen – für eine bessere Partnerschaft und für mehr bilaterale Transparenz und Fairness."

Den Code of Conduct Auswahlprozess Mediaagentur finden Sie hier. Juristisch verbindlich ist der Code of Conduct nicht, außer wenn die beteiligten Unternehmen dies ausdrücklich bilateral vereinbaren.



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vg 28.03.2019