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Veranstaltungstickets: BGH kippt Ticketgebühren

Der Markt mit dem Vertrieb von Veranstaltungstickets wächst stetig. Laut einer Studie im Auftrag des Bundesverbands der Veranstaltungswirtschaft e.V. erzielte die Branche im Zeitraum von 1. Juli 2016 bis 30. Juni 2017 einen Gesamtumsatz von 4,99 Milliarden Euro. Im Vergleich zur letzten Untersuchung im Jahr 2013 ist der Gesamtumsatz damit um 31 Prozent gestiegen. Insgesamt wurden in dem Untersuchungszeitraum 113,5 Millionen Tickets verkauft. Damit hat sich die Zahl im Vergleich zum Jahr 2013 um 7,1 Millionen reduziert.

Der steigende Umsatz in der Veranstaltungsbranche ist somit auf die steigendenden Ticketpreise zurückzuführen – und nicht etwa auf vermehrte Veranstaltungen oder erhöhte Zuschauerzahlen. Im Bereich von Nicht-Musik-Veranstaltungen hat sich der durchschnittliche Ticketpreis von 24,21 auf 31,68 Euro erhöht, im Bereich von Musikveranstaltungen sogar von 36,35 auf 51,41 Euro.

Verbraucherzentrale NRW gegen Eventim

In der Praxis ist es inzwischen üblich, zu den Ticketpreisen pauschale Versandgebühren sowie Gebühren für Print@home-Tickets zu verlangen. Mit diesen musste sich nunmehr auch der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe auseinandersetzen. Bislang ist eine solche Entwicklung zwar primär im Bereich von Musikveranstaltungen zu erkennen, jedoch ist die Entscheidung des BGH auch auf den Vertrieb von Veranstaltungstickets außerhalb der Musikbranche übertragbar.

Konkret ging es darum, dass die Verbraucherzentrale NRW das Ticketing- und Entertainment-Unternehmen Eventim wegen eben solcher Gebühren auf Unterlassung nach § 1 UKlaG in Anspruch genommen hatte. Dabei ging es um eine Servicegebühr für die sogenannten Print@home-Tickets (2,50 Euro) und die Kosten des Premiumversands (29,90 Euro). Eventim sorgte für Aufmerksamkeit, in dem der Anbieter seinen Kunden im Rahmen des Vorverkaufs für Konzerttickets der Band AC/DC ausschließlich die Option Premiumversand zur Auswahl stellte. Die Tickets wurden dann allerdings durch eine einfache innerdeutsche Zustellung für 0,60 Euro an die Kunden versandt.

BGH erklärt Gebühren für unwirksam

Der BGH hat die beiden Klauseln der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu den Gebühren für die Print@Home-Tickets und dem Premiumversand  für unwirksam erklärt.

Was dieses Urteil für Event-Veranstalter bedeutet, warum Veranstalter und Tickethändler ihre allgemeinen Geschäftsbedingungen und ihre Preismodelle für die verschiedenen Versand- oder Übermittlungsoptionen auf den Prüfstand stellen sollten und worauf zukünftig geachtet werden sollte, erklären Dr. Thomas C. Körber und Fiona Trabold, beide von der Kanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, in ihrem Gastbeitrag in Ausgabe 3/2019 des markenartikel, die auch als App gelesen werden kann. Weitere Informationen zum Inhalt finden Sie hier.


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vg 28.03.2019