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Familienunternehmen: Hälfte im Aufsichtsrat mitbestimmt

Bei rund der Hälfte der 50 größten deutschen Familienunternehmen haben die Beschäftigten nicht die Mitbestimmungsmöglichkeiten, die für Unternehmen dieser Größe eigentlich vorgesehen sind. Insbesondere mittelgroße familiengeführte Firmen sowie Handelskonzerne nutzen Lücken in den Mitbestimmungsgesetzen aus, um die Mitbestimmung im Aufsichtsrat zu vermeiden. Zu diesem Ergebnis kommt eine Auswertung der Hans-Böckler-Stiftung. Wie die Familienstreitigkeiten bei Aldi Nord exemplarisch zeigen, gehen mitbestimmungsvermeidende Familienunternehmen erhebliche Risiken für ihre Stabilität ein, warnen die Experten.

Vor allem Mittelgroße Firmen sowie Handelskonzerne nutzen Lücken 

In ihrer Auswertung haben die Forscher der Hans-Böckler-Stiftung Daten des Instituts für Familienunternehmen (IFF) zu den 50 größten Familienunternehmen mit dem Mitbestimmungsstatus der Firmen abgeglichen. Dabei zeigt sich, dass lediglich 24 einen Aufsichtsrat mit Arbeitnehmermitbestimmung aufweisen. Da aber laut IFF 47 Unternehmen jeweils mindestens 8.000 Beschäftigte haben, müssen sehr viel mehr Familienunternehmen den Schwellenwert im Mitbestimmungsgesetz überschreiten. Das sieht vor, dass ab 2.000 Beschäftigten in Deutschland Arbeitnehmervertreter die Hälfte der Sitze im Aufsichtsrat erhalten.

Die Juristen der Stiftung beobachten einen deutlichen Größeneffekt. Unter den laut IFF umsatzstärksten zehn Familienunternehmen ist die Mehrheit mitbestimmt, unter den zehn kleinsten hingegen nur ein Drittel. Allerdings gibt es auch am obersten Ende der Liste prominente Gegenbeispiele: Die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland ist beispielsweise ebenso wenig mitbestimmt wie Aldi Süd und Nord. Keinen paritätisch mitbestimmten Aufsichtsrat haben beispielsweise auch Phoenix Pharmahandel, die Dr. August Oetker KG, die Würth GmbH & Co. KG und die Textilkette C & A.

Insgesamt geht die Hans-Böckler-Stiftung davon aus, dass in Deutschland mehr als 800.000 Beschäftigte um die paritätische Mitwirkung im Aufsichtsrat gebracht werden.



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vg 08.07.2016